Kfz Unfall, dicke Beule aber muss ich das Auto jetzt verkaufen?
Moin, uns ist jemand in unser Auto gefahren. Dicke Beule aber voll fahrbereit.
Jetzt haben wir von der LVM Knapp 2000€ bekommen und eine Email mit dem Text:
Wir bitten um umgehende Terminvereinbarung mit der Firma, um den Restwert abzuholen. Der Gegenwert in Höhe von
1.288,00 Euro wird vom Restwertaufkäufer an Sie gezahlt. Das Fahrzeug wird kostenlos abgeholt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Sie gehalten, eine solche sich darbietende Verwertungsmöglichkeit
zu ergreifen (BGH, Urteil vom 1.6.2010, Az.: VI ZR 316/09).
Die Ersatzansprüche rechnen wir wie folgt ab:
F Wiederbeschaffungswert 3.300,00 €
- Den Restwert haben wir prüfen lassen.
-1.288,00 €
Sie erhalten eine Kopie des Prüfberichtes, nach dem wir abgerechnet haben.
Müssen wir unser Auto jetzt an den Verkaufen ? Wir sind auf das Auto angewiesen und möchten kein neues weil das Auto voll funktionsfähig ist. Uns stört der schaden keinesfalls...
Danke für die Hilfe.
4 Antworten
Ihr habt wohl den Fehler gemacht bei der Versicherung das Kreuz an der falschen Stelle gesetzt zu haben. Manche Versicherungen haben eine Klausel in ihren verträgen, das bei einem schaden das Fahrzeug "abgekauft" wird. Dann wird der Wagen in einer Fahrzeugbörse angeboten und verkauft.
Ergo. Das Auto ist weg, und ihr erhaltet den Wiederbeschaffungswert und müsst dadurch ein neues Auto kaufen.
Die Versicherung, oft günstige online Versicherungen , kaufen das Auto über die Auszahlung der Schadenssumme ab.
Das ist Quatsch. Zum einen geht es nicht um die eigene Kasko sondern eine fremde Haftpflicht. Da kann nichts in irgendwelchen Klauseln stehen, weil der FS mit denen keinen Vertrag hat. Und auch bei der eigenen Kasko ist das immer nur ein Angebot. Niemand ist gezwungen sein Auto zu verkaufen. Lediglich bei Diebstahl ist das was anderes, da wird das Fahrzeug Eigentum der Versicherung wenn es später als einen Monat nach Entwendung wieder aufgefunden wird. Und selbst dann hat der VN noch die Möglichkeit zu sagen er will Eigentümer bleiben.
Also ihr müsst euer Auto keineswegs verkaufen wenn ihr das nicht möchtet. Ich kann mir das nicht erklären. Die Versicherung orientiert sich halt am Restwert des Fahrzeug.
Danke für die schnelle Antwort. Schönen Abend Ihnen noch.
Nein, müsst ihr natürlich nicht. Aber dann bleibt ihr halt auf der Differenz sitzen. Wenn ihr tatsächlich reparieren lasst und dies per Rechnung nachweist, könnt ihr aber noch die restlichen Reparaturkosten bis max. 4290€ (130% von 3300€) bekommen.
Nein.
Okey, ist uns schon wichtig. Weil dort steht, dass wir uns umgehend bei dem Käufer melden sollen.
Quatsch aber auch... der Unfallgeschädigte bleibt doch Eigentümer seines Autos!!!