Erster Unfall - Totalschaden mit Vollkasko?
Ich hatte einen Unfall. Mein Auto ist Vollkaskoversichert.
Laut dem Gutachter hat das Auto einen Wiederbeschaffungswert von 16.000€.
Reperaturkosten 9.500€
Restwert: 8.500€
Ergo: Wirtschaftlicher Totalschaden.
Ist es nun möglich das Auto mit dem Schaden zu verkaufen (nur Blechschaden/Lackschaden) und zusätzlich die Summe von der Vollkasko zu bekommen ? Oder muss ich das Auto reparieren lassen um das Geld zu bekommen.
6 Antworten
Ist es nun möglich das Auto mit dem Schaden zu verkaufen
Ja, das ist erlaubt.
und zusätzlich die Summe von der Vollkasko zu bekommen ?
Ja, dann zahlen sie die geschätzten Reparaturkosten (9500,-) aus, allerdings ohne die MWSt. und unter Abzug der Selbstbeteiligung.
Oder muss ich das Auto reparieren lassen um das Geld zu bekommen.
Nein, musst du nicht. Das Geld würdest auch nicht du bekommen, sondern die Werkstatt. Du müsstest dann die Selnbstbeteiligung noch drauf legen.
Bei der Regulierung von Vollkaskoschäden gilt immer der Grundsatz, dass die Regulierung nicht so erfolgen darf, dass der Verursacher des Schadens auch noch irgendeinen finanziellen Vorteil daraus hat.
Du lässt Dir das Geld auszahlen.
Ob Du das Auto damit reparierst oder das Auto so verkaufst ist Deine Sache.
Du kannst den Schaden auf Basis des Kostenvoranschlags regulieren lassen.
Dann wird Dir die Summe ohne Mehrwertsteuer ausgezahlt.
Dann kannst Du mit Deinem Auto machen, was Du willst.
Nochmal:
Du hast einen KV für die Reparatur.
Den hat die Versicherung vorliegen.
"Ich bitte um Regulierung auf Basis des KV"
lautet Deine Anweisung an die Versicherung.
Weil die MWST nur dann erstattet werden darf, wenn sie auch gezahlt wurde, kriegst Du den Netto-Betrag auf Dein Konto überwiesen.
Wer jetzt das geschrottete Auto für wieviel Geld kauft, kann ich Dir nicht sagen.
Da musst Du mal bei den Internet-Märkten schauen, was da für Summen bei welchen Schäden für Dein Auto genannt werden. Das ist zwar dann immer noch keine Garantie, dass Du DIE Summe kriegen wirst, aber ein Anhaltspunkt.
Laut dem Gutachter hat das Auto einen Wiederbeschaffungswert von 16.000€.
Reparaturkosten 9.500€
Das ist kein Totalschaden!
sorry, das sind 9500 netto. Brutto ist die Schadensummer 11.500€
Das ist es immer noch nicht ein Totalschaden!
Vilt gibt es im Vertrag Klauseln die ih nicht kenne.
Aber grundsätzlich muss man ein Schaden nicht zwingend reparieren lassen um das Geld zu bekommen
Viele fahren mit Schäden rum (Verkehrssicher) und haben Geld von der Versicherung erhalten
ah gut zu wissen. ich dachte, ich bekomme nur die entstandene, bezahlten Kosten erstattet. Alles noch neuland für mich haha. danke dir
auch wenn ich eine Werkstattbindung habe ? oder bedeutet das, dass ich nur für den Kostenvoranschlag an eine gewisse Werkstatt gebunden bin.
Im Gutachten hab ich ein verbindlichen Angebot von 8000€ stehen - kann ich das so verstehen, dass mir jemand das auto mit dem schaden für 8000€ abkaufen würde ?