Kennt sich jemand mit Dauerarrest aus?

3 Antworten

Soweit ich weiß, bekommt man "Ausgang" vom Arrest, sofern man zur Schule, Ausbildung oder Arbeit muss. Dazu muss man das natürlich nachweisen.

Das heißt, wenn man einen Stundenplan oder Ähnliches vorlegt, kann man die Arrestanstalt für den Zeitraum verlassen, muss danach umgehend zurückkehren. Evtl. erfolgen dann stichprobenartig Kontrollen, ob sich der Arrestant auch wirklich dort aufhält, wo er sein soll.

Aber das kannst du sicher auch beim Gericht oder der zuständigen Arrestanstalt erfragen.

Zuständig für die Vollstreckung des Jugendarrestes ist der Jugendrichter. An diesen solltest Du einen Brief schreiben, Deine Situation schildern und darum bitten, daß eine Lösung gefunden wird, die die Ausbildung nicht gefährdet. Glücklicherweise gibt es da nämlich den § 16 Abs. 3 JGG:

(3) Der Kurzarrest wird statt des Freizeitarrestes verhängt, wennder zusammenhängende Vollzug aus Gründen der Erziehung zweckmäßig erscheint und weder die Ausbildung noch die Arbeit des Jugendlichen beeinträchtigt werden. Dabei stehen zwei Tage Kurzarrest einer Freizeit gleich.

Und den § 65 JGG

https://dejure.org/gesetze/JGG/65.html

Moin! Du kannst unter umständen mal Bei Gericht anfragen, ob sich die Strafe umwandeln lässt. Z.B. Geldstrafe oder Sozalstunden.

Ansonsten geh zum Haftantritt Hin. Dann hast du ein Paar vergünstigungen wie Z.b. unterricht.

Glaub mir, da biste serh sehr dankbar Für. Den sonst biste da 23 Stunden drinnen. Kannst nur Lesen