Kein Unterhalt trotz Titel

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du einen Unterhaltstitel hast, kannst du zum Gericht gehen und den Unterhalt pfänden lassen. Das wird von einem vom Gericht bestellten Gerichtsvollzieher durchgezogen. Kostet aber ne Gebühr ich glaub alles zusammen ca. 50Euro

motti86 
Fragesteller
 02.05.2012, 21:40

Muss ich da direkt zum Gericht??Oder erst zum Anwalt??

kleinehexe1801  02.05.2012, 21:48
@motti86

Ich hab da auf dem Gericht angérufen da musst du dir so einen Pfändungsbeschluss besorgen und damit kannst du gleich zum Gericht gehen.

motti86 
Fragesteller
 02.05.2012, 21:52
@kleinehexe1801

wow danke,hilft mir sehr,iich werd da morgen gleich mal anrufen =)

kleinehexe1801  02.05.2012, 21:56
@motti86

Ich glaube so einen Pfändungsbeschluss bekommst du auch im Schreibwarenhandel. Gepfändet wird dann das Konto deines Ex. Wünsch dir viel Erfolg. Ich hab den ganzen Mist hinter mir.

motti86 
Fragesteller
 02.05.2012, 22:09
@kleinehexe1801

eigentlich wollte ich nie mehr ein gericht von innen sehen,scheidung und unterhalt haben mir gereicht ,pff da muss ich wohl durch zum wohle meiner tochter.... ich danke dir

kleinehexe1801  04.05.2012, 18:44
@motti86

gern geschehen viel Glück und vor allem viel Erfolg

schöpfe alle Rechtsmittelmöglichkeiten aus!..viel Erfolg...m.l.G. h.

§ 170 StGB Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Schuldner kann durch pünktliche Zahlung den Verzugszins ebenso vermeiden wie er durch pünktliche Erfüllung seiner vom Gericht festgestellten Unterhaltspflicht - oder aber durch ein Abänderungsverlangen, ggf. Abänderungsklage - verhindern kann, dass ihm der Vorwurf der Unterhaltsgefährdung - des Vergehens nach § 170 StGB - gemacht wird. Der Beklagte als Schuldner trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er sich einer (titulierten) (Unterhalts)Zahlungspflicht nicht absichtlich entzogen hat. Reziprok: Der Unterhaltsgläubiger einer Schuld, über die ein Richter rechtskräftig erkannt hat, muss nicht beweisen, dass der Unterhaltsschuldner - soweit der fälligen Unterhalt nicht gezahlt hat - sich der Verpflichtung absichtlich entzogen hat. Es wird - widerlegbar - vermutet, dass, wer titulierten Unterhalt nicht gezahlt hat, dies voller Absicht nicht getan, dies also voller Absicht unterlassen, sich absichtlich der Erfüllung der Unterhaltspflicht entzogen hat. Die Widerlegung der Vermutung obliegt dem Schuldner.[2] Damit geht § 850 d ZPO erheblich weiter als § 170 StGB.

Beantrage beim Jugendamt eine Beistandschaft. Damit übernimmt das Amt die Vertretung deines Kindes in Unterhaltsfragen (und wirklich nur dafür - keine Angst) und du bist aus der Pflicht. Der Vater bekommt dann Post vom Amt und die wirkt erfahrungsgemäß deutlich besser als die Post der Exfrau. Das Amt prüft auch die Unterhaltshöhe.

Außerdem ist es möglich, das so zu regeln, dass er auf ein Mündelkonto beim Amt zahlt und das Amt dann an dich überweist. Sobald da nichts drauf eingeht, wird das Amt aktiv und veranlasst, wenn´s sein muss sogar eine Lohnpfändung.

da hilft nur ein anwalt. vielleicht hast du eine rechtschutzversicherung die die kosten übernimmt? aber auch ohne versicherung solltest du einen anwalt damit beauftrage. der anwalt wird den unterhalt einklagen und der vater des kindes wird verutreilt zu zahlen! sollte er nicht über genügend einkommen verfügen, wird ihm mit an sicherheit grenzender wahscheinlichkeit ein fiktives einkommen angerechnet werden, von dem er wenigstensden mindesunterhlat nach tabelle zahlen MUSS. wenn er trotzdem nicht zahlt, kannst und solltest du den titel regelmäßig vollstrecken. // es gibt auch die möglichkeit zum wohle des kindes eine lösung zu finden, die z.b. das leben des kindes 2 wochen beim vater und 2 wochen im echsel bei der mutter beeinhaltet. damit ware die unterhaltsfrage geklärt und keiner schuldet dem kind etwas. /// davon abgesehen (das ist meine persönliche meinung) ist der kindesunterhalt in deutschland viel zu hoch bemessen. nach tabelle bekäme im regelfall die mutter das kindergeld in höhe von 184 euro und zusätzlich 225 euro mindestunterhalt, in summe also ca. 400 euro pro monat für ein z.b. 2 jähriges kind....

Ich habe direkt nach der trennung unterhalt eingeklagt,er hat natürlich einen titel bekommen.

Heißt, sie haben einen Unterhaltstitel gegen Ihn ?

Dann geht es doch nur um die Vollstreckung. Zunächstmal eine Kontopfändung gegen ihm machen.

ichweisnix  02.05.2012, 22:12

Wichtig wäre noch die Reduktion des unpfändbaren Einkommens nach § 850d ZPO.