Kaution nicht erhalten von Vermieterin?

4 Antworten

Nach Auszug aus der Wohnung hat der Vemieter die Pflicht die Kaution zurück zu zahlen und zwar sofort !! Er darf allerdings das einbehalten, was du in den letzten Jahren im Scnhitt als Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung hast. Beispiel. Kaution ist 2200 €. deine Nachzahlung der letzen Jahre liegt im Schnitt bei 200€,muß der Vermieter dir 200€ zurück zahlen. Wenn nicht: sofort zum Fachanwalt für Mietrecht. Die kosten dafür trägt dsnn dein alter Vermieter !!!! Und keine angst: ich habe es durchund weiß wovon ich spreche !!!!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Milli053  22.06.2021, 15:05

Das ist falsch! Der Vermieter hat 6 Monate Zeit, die Kaution zurück zu zahlen bzw. freizugeben.

Ein Einbehalt wegen noch abzurechnender Nebenkosten ist zulässig. Der Vermieter darf bei Mietende aber nicht die gesamte Kaution, sondern allenfalls für jeweils 3 bis 4 Monate Mietzeit einen Betrag in Höhe von einer monatlichen Vorauszahlung einbehalten (AG Hamburg, 47 C 1373/95, Urteil v. 27.2.1996).

0

Das klingt alles nach einem hemdsärmeligen Vorgehen bei der Rückgabe der Wohnung. Am 1.5. 21 ausgezogen und einen Nachmieter reingetan? Wann endete denn dein Mietvertrag und wann begann der Mietvertrag des Nachmieters? Hat deine Vermieterin den Mietvertrag nebst Mietbeginn des Nachmieters unterschrieben?

Fallls also der Nachmieter in deiner Mietzeit die Wohnung ohne Protokoll von dir übernommen hat und dabei die Vermieterin keine Mitwirkung erkennen ließ, dann könnten dir jetzt alle Mängel der Wohnung angelastet werden. Da das aber auch nicht gewiss ist, solltest du unter Fristsetzung eine Kautionsabrechnung von deiner Vermieterin verlangen. Das mit den 6 Monaten Kautionseinbehalt stimmt auch nicht.

Schäden und Mängel, die im Verlaufe des Mieterhältnisses vom Mieter verursacht wurden, verjähren nach Mietende in 6 Monaten. Daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass die Kaution erst nach 6 Monaten zurück zu geben ist. Noch dazu kommt, dass bereits ein neuer Mieter in der Wohnung wohnt.

Mit Erhalt der Kautionsabrechnung weißt du, warum die Vermieterin die Kaution nicht vollständig oder überhaupt nicht zurück geben will.

du kannst deine vermieterin natürlich fragen, ob sie dir die kaution jetzt schon zurückzahlt.

aber verzugszinsen würden erst nach den 6 monaten anfallen, wenn du sie nach 6 monaten mit fristsetzung anmahnst.

Gerhart  22.06.2021, 16:59

Die Rückgabe der Kaution ist die Rückgabe des Eigentums des FS. Wie sollen da Verzugszinsen erhoben werden?

0
data2309  22.06.2021, 17:15
@Gerhart

natürlich kannst er als ehem. Mieter Verzugszinsen geltend machen. aber eben erst wenn das Geld nach den 6 Monaten noch nicht zurückgezahlt wurde und er daraufhin eine Frist setzt.

0
Gerhart  22.06.2021, 17:18
@data2309

Dann nenne mir das Gesetz oder ein BGH-Urteil, das diese Meinung stützt. Die Kaution ist ja verzinst anzulegen.

0
data2309  22.06.2021, 21:50
@Gerhart

es geht doch nciht um die zinsen, sondern dann um den verzug der auszahlung!

0
Gerhart  23.06.2021, 10:03
@data2309

Du verkennst das System: Auftrag, Leistungserbringung, Rechnungslegung, Zahlung, Verzug, Verzugszinsen - Das liegt hier aber nicht vor. Deshalb sind auch keine Verzugszinsen einklagbar !

0

erst mal abwarten und nach den 6 Monaten einfach mal nachfragen