Kaution? Nebenkostenabrechnung?
Guten Tag,
Ich bin am 01.12.2020 bis zum 30.04.2023 in die Wohnung eingezogen.
Der Vermieter hat mir nie eine Nebenkostenabrechnung gegeben.
Ich habe um die Rückgabe meiner Kaution gebeten, die 900 Euro beträgt.
Am 30.03.2024 hat er mir eine Excel-Tabelle mit Rechnungen für 2021, 2022 und 2023 geschickt.
Heute verlangt er von mir 205 Euro zusätzlich für das Jahr 2023.
Ist der Vermieter berechtigt, meine Kaution einzubehalten? Für die Nebenkostenabrechnung für 2021 und 2022 ist die Frist abgelaufen?
1 Antwort
Der Vermieter hat mir nie eine Nebenkostenabrechnung gegeben.
Hättest du einfordern müssen. Und wenn der Vermieter sich dann immer noch nicht bewegt, hält man die Vorauszahlungen zurück, ergo man überweist nur Kaltmiete.
Am 30.03.2024 hat er mir eine Excel-Tabelle mit Rechnungen für 2021, 2022 und 2023 geschickt.
Nachzahlungen aus 2021 und 2022 sind verfristet.
Verlange Einsicht in die Originalbelege und eine korrekte Abrechnung für jede Periode
Für die Nebenkostenabrechnung für 2021 und 2022 ist die Frist abgelaufen?
Für eine Nachforderung ja, nicht wenn noch Guthaben besteht. Diese Ansprüche sind noch nicht verjährt.
*) Antwort geht davon aus, dass Abrechnungsperiode = Kalenderjahr
Nö, es ist der Vermieter, der Geld für die Nebenkosten will.
Und der Mieter weiß das immer im Voraus, ob er nachzahlen muss oder Guthaben raus bekommt?
Wenn die Möglichkeit auf letzteres besteht, sollte man durchaus dem Vermieter ein wenig Beine machen.
Nö, es ist der Vermieter, der Geld für die Nebenkosten will.