Kaufpreis zurückerstatten ja oder nein?

3 Antworten

Ich würde den Hund zurücknehmen, das Geld erstatten - und da endlich anfangen, den Hund zu erziehen.


DerWilli1103 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 02:26

Was für eine Antwort und endlich anfangen den Hund zu erziehen erstens wir haben den Hund selbst nur vor den tierheim gerettet und ihn aufgenommen zur Vermittlung der Hund ist 11 Monate alt hatte vorher schon zwei Besitzer die sich einen Scheiß um den Hund gekümmert haben ich selber habe noch eine Hündin bei mir Spurt er aber er war von Anfang an zur Vermittlung gedacht weil bei uns eigentlich kein zweiter Hund geplant war!!

ErsterSchnee  03.12.2024, 02:45
@DerWilli1103
unseren 7 Monate alten Hund 

Was denn nun?

der Hund ist 11 Monate alt 

Dann schreibst du

Der Grund dafür war, dass das Tier sehr kräftig und ungestüm ist und das für unser jüngstes Kind ein Problem wurde.

Und danach

aber er war von Anfang an zur Vermittlung gedacht

Entscheide dich bitte mal für eine Version...

DerWilli1103 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 02:49
@ErsterSchnee

Unten der Fall ist ein Beispiel kannst du nicht lesen oben steht drinne wir hatten so einen ähnlichen Fall wie unten beschrieben das was unten beschrieben ist ist aber nicht unser Fall nur von der Grundlage her ist es das gleiche also bitte genau lesen

ErsterSchnee  03.12.2024, 02:51
@DerWilli1103

Du hast vergessen, die Quelle anzugeben - kannst du nicht schreiben?

Und es ändert nichts an der Antwort.

spinngewebe  03.12.2024, 08:41

warum soll er ihn zurück nehmen er hat ihn nur weiter gegeben weil er für sein kleines kind zu ungestühm war und der neue besitzer nichts von einer katze gesagt hatte.

ErsterSchnee  03.12.2024, 12:32
@spinngewebe

Normalerweise müsste der FS dich jetzt auch anpampen, ob du nicht lesen kannst...

Wenn das vertraglich geregelt wurde, müsst ihr das nicht. Ich würde euch aber dringend raten, erst mal eine Probezeit zu vereinbaren, bevor ihr den Hund wieder einfach weggebt.


DerWilli1103 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 02:57

Okay laut dem tierschutzvertrag hätte ich den Hund auch nicht einmal zurücknehmen müssen da ging es mir aber um das Wohl des Tieres jetzt wird er ja nicht mehr weggegeben jetzt behalten wir ihn als zweithund wir hatten so viele Interessenten mussten so viele wieder wegschicken und das möchte ich dem tier auf Dauer nicht antun wir haben uns jetzt damit arrangiert dass er nun bei uns bleibt und hier sein Leben verbringen kann weil wo für ein Hund fressen da ist ist auch noch für ein zweiten was da 😉

Der Käufer hat bei jedem Vertrag ein Rücktrittsrecht.

Wenn beim Hund Mängel bestehen, die beim Kauf nicht kommuniziert wurden, muss der Hund zurück genommen werden. Wenn der Käufer den Hund aus anderen Gründen zurück geben möchte, (diese dürfen nicht auf Fehler des Züchters/Verkäufers zurückzuführen sein) kann der Verkäufer die Kosten für den Unterhalt des Hundes bis zu einer erneuten Vermittlung vom Käufer verlangen.

___

Soviel zum Recht.

Was tatsächlich passiert ist, wird hier niemand beurteilen können. Haben sich die Käufer den Hund angesehen und sind mit ihm mal spazieren gegangen? Haben sie erlebt, wie die Rüpelphase tatsächlich aussieht? Wenn mein Hund rüpelig ist, ist das eine ganz andere Nummer, als wenn Mutters Hund pöbelt.

Zusatzfrage: Wo kommt der Hund ursprünglich her? Hat der Züchter/die Vermittlungsorga ein Mitspracherecht, wie bzw wohin der Hund vermittelt wird, wenn du den Hund nicht mehr halten kannst/willst?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 20 Jahren Teil einer RHS(Fläche) und des Greyhoundkults