In wie fern ist dieser Tierschutzvertrag gültig/rechtlich?
Hallo, in wie fern ist ein Tierschutzvertrag gültig? In dem Vertrag steht zum Beispiel ausdrücklich das der Vorbesitzer sich regelmäßig von dem Zustand des Hundes erkundigen kann. Was ist wenn einem dies aber von dem neuen Halter verweigert wird? Was ist wenn man keine einzige Information von dem Hund nach dem Kauf bekommt? Was ist wenn der Hund einfach an dritte weiter gegeben wurde? (Von der neuen Besitzerin gesagt bekommen er sei jetzt in Holland) obwohl im Vertrag ausdrücklich stand das der Hund nicht an dritte verkauft werden darf sondern zum Vorbesitzer zurück kehrt. Ich bin wirklich verzweifelt und irgendwie kann mir auch keiner richtig helfen.
Hier ein Bild
Nr.2
4 Antworten
Moin,
mE sind diese Klauseln nicht wirksam. Im Vertrag steht ja auch: „sollten einzelne Klauseln nicht wirksam sein, betrifft das nicht die Wirksamkeit des Vertrages.“
im Vertrag ist ganz eindeutig geregelt, dass ein Eigentumsübergang stattfinden soll, welcher dann wohl auch stattgefunden hat. Mit der Übergabe des Hundes und Zahlung der Schutzgebühr ist das Eigentum übergegangen.
der bisherige Eigentümer hat daher keine Ansprüche mehr auf das Tier.
Du kannst es ja offensichtlich nicht direkt durchsetzen. Wenn es dir so wichtig ist, würde ich vorschlagen, du gehst zu einem Anwalt. Der Dir dann sagen wird, dass die Rechtsprechung zu dem Thema nicht abschließend geklärt ist, und die Wahrscheinlichkeit den Fall zu gewinnen, nicht abschließend eingeschätzt werden kann. Außerdem sitzt das Tier immernoch in Holland, selbst wenn du vor Gericht obsiegen solltest.
Ob der Hund nun wirklich in Holland ist das weißt man nicht. Denn direkt nach dem die neue Besitzerin den Hund hatte wurde ich überall blockiert. Und als ich bei ihr vor der Tür stand hat sie sich nur die Tür zu geknallt deswegen bin ich der festen Überzeugung das da etwas gewaltig faul ist
Dann schalte das Veterinäramt ein. Es soll allerdings auch Menschen geben, die nicht jahrelang mit dem Züchter oder Verkäufer „best friends“ spielen wollen und die so ein Verhalten möglicherweise als aggressiv und stalking betrachten.
Also wenn es ein rechtskräftiger Vertrag ist, gilt, dass Verträge nicht gebrochen werden dürfen.
Wie unterscheide ich denn einen rechtskräftigen Vertrag ?
Das ist falsch. Der Vertrag darf auch nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Er darf auch nicht sittenwidrig sein. Aber beides ist vorausgesetzt.
Sittenwidrig ist nur ein Beispiel dafür, wie ein Vertrag gegen geltendes Recht verstossen kann. Und genau das ist hier ja der Punkt: beide haben den Vertrag unterschrieben, das heißt aber nicht, dass der Vertrag wirksam ist. Die Punkte, die im Vertrag geschlossen worden sind, müssen darauf geprüft werden, ob sie gegen geltendes Recht verstoßen. Und das ist hier mE der Fall. Der Vertrag ist auch mit Unterschrift nicht wirksam.
„Problematische Klauseln in Kauf- oder Schutzverträgen, soweit diese als AGB zu werten sind:
3. Weiterveräußerungsverbote in Kaufverträgen: sind zwar regelmäßig nicht unzulässig, jedoch kann ein Dritter trotzdem rechtmäßig Eigentum an dem Hund erwerben, sodass die Klausel faktisch ins Leere läuft.
5. Besuchsrechte in Schutzverträgen: können wirksam vereinbart werden, als AGB aber jedenfalls unwirksam, wenn sie ein Kontrollrecht zu ungewöhnlichen Zeiten (frühe Morgen- oder späte Abendstunden) oder/und das Betreten des Grundstücks des Halters oder die Untersuchung des Hundes ohne Anwesenheit des Halters beinhalten.“
das jetzt mal als Beispiel. Wenn man „Wirksamkeit von Tierschutzverträgen“ googlet, wird schnell deutlich, dass die Rechtsverhältnisse nicht abschließend geklärt sind, und die Durchsetzung solcher Ansprüche nicht zwingend gewährleistet ist, nur weil ein Vertrag dahingehend unterschrieben ist.
Habe gerade ein Bild dazu ergänzt vom Vertrag. Es gibt noch eine zweite Seite aber ich kann nur ein Bild hinzufügen
Nur weil ich das Kind nicht beim Namen nenne, heißt es nicht anders. Im Vertrag ist eindeutig der Eigentumsübergang geregelt. Nicht eine zeitweise Verwahrung oÄ. Es ist ein Kaufvertrag. In meinem zitierten Text steht ja ebenfalls Kauf- UND Schutzverträge. Da kann ich auch „Leihe“, „Schulterreibevertrag“ oder „Tierschutzvertrag“ drüber schreiben, wenn der Rest des Inhalts ein Kaufvertrag ist, spielt das keine Rolle. Hier haben wir alle klassischen Elemente des Kaufvertrags enthalten. Verkäufer (Eigentümer) gibt Tier (Gegenstand) gegen Zahlung einer Gebühr (Kaufpreis) ab. Eigentum soll mit Kaufpreiszahlung übergehen. Mängelgewährleistung wird ausgeschlossen.
Kann mir jetzt einer mal sagen was nun Sache ist? Meine Fragen werden völlig übersehen. Habe ich eine Chance mich zu erkundigen wie es ihm geht? Oder habe ich auch vielleicht eine Chance ihn wieder zu verlangen?
Was ist wenn einem dies aber von dem neuen Halter verweigert wird?
Dann hast du im Zweifelsfall Pech.
Wenn das ist wenn man keine einzige Information von dem Hund nach dem Kauf bekommt?
Pech.
Was ist wenn der Hund einfach an dritte weiter gegeben wurde? (Von der neuen Besitzerin gesagt bekommen er sei jetzt in Holland) obwohl im Vertrag ausdrücklich stand das der Hund nicht an dritte verkauft werden darf sondern zum Vorbesitzer zurück kehrt
Auch Pech.
oder: Du fängst an den Käufer mit Rechtsanwaltsschreiben zu bombardieren und hoffst, dass er sich regt.
Laut deinem Vertrag hast du die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn gegen einen oder mehrere der vertragspunkte verstoßen wird. Wie fraglich es ist, ob diese Punkte überhaupt bestand haben, haben wir ja jetzt schon ausdiskutiert.
Meiner Meinung nach wurde da gegen 3 Sachen verstoßen. 1. durfte mich nicht nach dem Tier erkundigen was ja laut dem Vertrag mein Recht ist. 2. Darf nicht an dritte weiter gegeben werden. (Falls er wirklich nicht mehr bei ihr sein sollte) 3. der bisherige Eigentümer berechtigt ist die unverzügliche Rückgabe des Hundes zu fordern wenn der neue Eigentümer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt
Es ist schon fast ironisch, dass du das Problem deiner eigenen Frage nicht verstehst. Du sagst du hast Rechte xyz laut Vertrag - wir haben diskutiert, ob du die Rechte wirklich hast. Nur weil ich in einen Vertrag etwas hineinschreibe und beide Parteien unterschreiben, heißt das nicht, dass der Vertrag auch wirksam und durchsetzbar ist. GENAU DIE PUNKTE, die du ansprichst, sind fraglich. Ich habe Dir hier oben eine Quelle genannt, in der steht, dass diese Punkte im Vertrag evtl gar nicht wirksam sind und sich somit daraus auch kein Anspruch ergibt.
Diese Verträge sind meist ungültig, da sie den Käufer unangemessen benachteiligen.
Google mal Tierschutzvertrag Gültigkeit, das erhellt.
Ja der Vertrag ist gültig.
Ein Rechtsanwalt kann dir helfen entweder den Hund einzuklagen bzw Schadensersatz.
Für eine kurze Erstberatung kannst du deine Frage hier kostengünstig stellen: www.frageinenanwalt.de
Das zweite Bild ist jetzt auch da. Da regt noch viel mehr. Was soll ich nun machen?