Darf ich ohne weiteres mein Hund verkaufen?

12 Antworten

Das ist einer der Verträge, deren Rechtsgültigkeit wohl zumindest in einem Punkt in Frage gestellt werden dürfte:

Das o.g. Tier darf auf kein Fall ohne Zustimmung des Vorbesitzer verschenkt, verkauft oder ins Tierheim gebracht werden.

Hier fehlt meines Erachtens der Zusatz, dass der Hund in diesem Fall vom Verkäufer zurückgenommen wird. Einfach nur die Zustimmung zur Abgabe verweigern, genügt sicher nicht. Man kann einen Hundehalter nicht zwingen, einen Hund zu behalten, wenn dieser sich dazu nicht mehr in der Lage sieht. Bei Kindern im Haus und einem Hund mit Neigung zur Aggression wird das kein Anwalt durchsetzen können.

Abgesehen davon hat jeder Vertrag, den du unterschreibst, auch Gültigkeit. Du kannst es darauf ankommen lassen und den Hund trotzdem verkaufen, ohne den Vorbesitzer zu informieren. Dieser müsste das dann einen Anwalt beauftragen, den Vertrag durchzusetzen, und du bräuchtest einen Anwalt, um diese Forderung abzuweisen.

Meine Idee wäre, den Vorbesitzer zu informieren. Wenn er ihn zurücknimmt, wird er das vermutlich ohne Rückerstattung des Kaufpreises tun, was auch in Ordnung wäre. Es dürfte von eurer Seite nicht schlüssig nachzuweisen sein, dass die Aggression gegen das Kind nicht durch Fehlverhalten des Kindes oder eurerseits (Haltung) entstanden ist.

Wenn der Vorbesitzer einem anderweitigen Verkauf zustimmt, lasst euch das unbedingt schriftlich bestätigen. Macht euch die Mühe, hinzufahren und dieses Bestätigung gleich mitzunehmen. Das kann euch eine Menge Ärger ersparen.

Diese "Schutzverträge" sind nix wert. Sie greifen zu sehr in die rechte des Besitzers ein und verstoßen deswegen meist gegen "Treu und Glauben"

Ich habe aktuell so einen Fall und die gute "Dame" bekommt vom Gericht in keinster Weise Gehör. Selbst ein Vorkaufsrecht steht unter Umständen auf wackeligen Beinen.

Vor Gericht oder dem Gesetz ist der Hund eine Sache und wenn man etwas kauft kann man das anschließend grün anmalen, und kleiden wie man will. Wo wären wir denn wenn wir auf Ewig von Vorbesitzers verfolgt werden.

Denn laut Gesetzt darf man als Eigentümer eine "Sache" verändern. Wer verkauft der gibt auch jedes Recht am Tier oder der Sache ab.

Aber aus Konfliktvermeidung kann man das natürlich so machen wie du sagst. Ist man jedenfalls weites gehend sicher und nerven schonend denn ich habe jetzt erlebt wie irre und Verblendet Züchter sein können. Die denken sich dann auch was aus und erfinden Zeugen. Alles jetzt schon erlebt am eigenen Leibe. Und wenn ich mal so rückwärts rechne..... das ganze hat mir 2 Jahre lang meine Nerven gekostet. Papier ist Geduldig. Nur weil die Frau glaubt auch nach dem Verkauf über alles bestimmen zu können.

Ich würde so was heute NIE wieder unterschreiben.

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@Rottimaus14
Denn laut Gesetzt darf man als Eigentümer eine "Sache" verändern.

Genau hier liegt der Knackpunkt. Bei einem Schutzvertrag ist nicht immer klar, ob der Hund tatsächlich in das Eigentum oder nur in den Besitz des neuen Hundehalters übergeht.

Gerade im o.g. Fall, wo züchterische Nutzungsrechte (welche durchaus vertragsübliche Gegenstände sein können) vereinbart wurden, wäre darüber trefflich zu diskutieren.

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@Jule59

Irrtum. Wenn sie gezahlt hat, es eine Übergabe gab und auch der Hund auf sie gemeldet ist kann sie gar nichts. Allein dadurch wird ein Tier zu deinem Besitz.

Auch solche Klauseln "Ich will den Hund aber ncoh nutzen dürfen" sind damit null und nichtig. Als Eigentümer hast du volle rechte.

Ein Schutzvertrag muss eine sogenannte Änerdungsklausel beinhalten sonst ist er nur als Kaufvertrag zu verstehen.

ich habe genau diesen Mist gerade durch. Eine Züchterin die sich ein Rückhohlrecht bei etc pp. einräumen lassen hat und nun vor Gericht auf Granit beißt.

Die Züchterin hat ncoh ganz anderes gemacht aber das gehört hier nicht hin.... die hat so einige verärgert.

Ich sage dir welchen Zweck Züchter damit verfolgen. Nicht dem Hund zur liebe. In meinem Aktuellen Fall ist es eine Masche Hunde zurück zu holen die sich als Züchterisch interessant entpuppen. Unsere war sehr erfolgreich. Ist billig Hunde für den Halben Welpen preis dubios zurück zu holen und dann anschließend noch drei mal zu verkaufen oder aber selber ein zu setzen!

Erst hat man mich versucht zu nötigen den Hund als Leihhündin her zu geben Dann hat sie mir gedroht und nun hat sie geklagt und muss feststellen das ihre Einschüchterung Taktik an mir abprallt wie an Granit. Sie hofft immer noch das ich einknicke. Aber wie gesagt. Ich habe aufgrund ihrer ständigen Angriffe den Hund nicht mehr.

Das was bei mir versucht wurde hat sie schon bei anderen erfolgreich abgezogen. Weil die Leute immer denken. Vertrag muss man einhalten. Irrtum. nicht wenn er gegen das Gesetz verstößt.

Wenn sie keinen Pflegevertrag etc hat. sondern den Hund wirklich erworben hat, gezahlt hat, die Papieren auf ihren Namen laufen kann die gar nichts!

Diese ewige Kontrolle von Züchtern die in dein leben eingreifen muss endliche ein Ende haben!

Ich bin so stinksauer wenn ich von solchen Verträgen lese.

Wie gesagt ich warte nur noch auf Post dann werde ich das Urteil öffentlich machen und den VDh werde ich ebenfalls noch mal anschreiben!

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@Rottimaus14

Er hat ja schon mal versucht den Hund zurückzuholen weil er zu dünn geworden ist. Als der Hund zu uns kam hat er 7 Kilo gewicht gehabt, ein Jack Russel Rüde ( kleinbleibend ), dann kam ein "Freund " von ihm zum Decken mit seiner Hündin, aber mir ist es echt nahe gegangen den die Hündin wollte es erstens überhaupt nicht und zweitens hat sie so gefiepst, und meine eigene Hündin am Kopf gebissen beim raus gehen... Und dann kam von ihm der spruch... Der Hund wäre zu dünn, wenn ich mich nicht um ihn kümmern würde dann müsste er ihn wohl holen, ich sagte ihm, ich wäre beim Tierarzt gewesen ( was ich wirklich war ) und ich hab ihn entwurmt und der Hund hat soviel streß empfunden ( wir haben noch eine Jack Russel Hündin, und ein Labrador rüde, und 5 Kinder. Die wissen wie man mit Hunde umgeht und nie aber wirklich NIE allein gelassen werden mit den Hunden ), das er wegen dem ganzen neues Streß abgenohmen hat er wog 6 Kilo, aber jetzt hat er wieder super zugenohmen gehabt, 7,8 Kilo.

Ein paar Tage später schrieb er mir dann per Whatsapp ich müsste öffters mit dem Hund raus er müsse sich auspowern lassen damit er wieder fit ist wenn eine Hündin kommt. Hallo!!!!! Woher weiss der guter Mann wie oft und wielange ich mit meine Hunde raus gehe??? Wir haben gerade neu gebaut ( in zweiter Reihe ), und er selber wohnt ca. 20 kilometer von uns entfernt. Und wenn 5 mal Täglich nicht ausreichend ist, wir gehen immer 1 1/2 Stunden mit alle Hunde, und die Hunde kriegen 2 mal täglich futter, wasser haben sie immer...

Jetzt hat er endlich ruhe gegeben, ich wollte ihn jetzt nicht so gerne kontaktieren. Aber sobald ich ihn Inseriere wird er es ebenfalls sehen... Wenn er den Hund zurück nimmt dann wird er wieder nur fürs decken genommen, das wäre nicht in meinem Interesse, ich finde das ein Hund mit dem Charakter nicht unbedingt als Zuchtrüde eingesetzt werden sollte. Wenn ich ihn Kastrieren lassen könnte wäre dem Hund auch schon fürs weitere Leben geholfen. Im Vertrag steht: Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Der Übernehmer bestätigt mit seiner Unterschrift den vertrag GENAU GELESEN, VERSTANDEN und eine ZWEITAUSFERTIGUNG ERHALTEN ZU HABEN... Da steht nicht : Ich erkenne den Vertrag in seinem vollen Inhalt als für mich verbindlich an. Ich habe mir vom Tierschutz ein Vertrag angeschaut und da dürfen verschiedene sachen nicht drinne stehen....

Mein frage ist aber auch... Wenn ich den Hund jetzt inseriere und ihn darüber informiere, darf er dann kommen und ein recht auf den Hund beanspruchen, und den Hund mit nehmen??? Darf er mir den 'Kauf verbieten?

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@Sille00

Bitte lege den Vertrag einem Anwalt vor. Lasse ihn prüfen. Um ganz sicher zu gehen. Auch was das kastrieren angeht. Wenn du verhindern willst das so ein "Spacko" mit einem auffälligen Hund "züchtet" der aggressiv ist dann würde ich nach dem okay des Anwalt kastrieren. Annähen kann er das nicht mehr.

Habt ihr den Hund wirklich auch in sofern gekauft das ihr Eigentümer seit? Das wäre wirklich wichtig. Als Eigentümer kannste fast alles amchen. Eben was das Gesetz erlaubt (Tierschutzgesetz) der ehemalige Besitzer hat keine Handhabe.

Jemand der Hündinnen zum deckakt zwingt tickt meiner Meinung nach nicht sauber!

Entweder die Hündin steht oder nciht. Dann passt ihr der Rüde nciht oder sie ist ncoh nciht so weit und das hat man zu akzeptieren.

da ich den genauen Wortlaut des Vertrages nciht kenne rate ich zum überprüfen bei einem Anwalt der auf Vertragsrecht spezialisiert ist.

Nach meiner Erfahrung ist das so alles nciht zulässig! Er greift Massiv in euer Leben ein und wie in den Kommis geschrieben ist das Bestand der Sittenwidrigkeit genau aus diesem Grund.

Das grenzt an Stalken.

Du kannst übrigens jederzeit schriftlich per Anwalt Haus und Grundstücksverbot aussprechen! Bei jemandem der so in euer Leben eingreift würde ich das in Erwägung ziehen

Mit dem kleinen Zusatz das du dir Rechtliche Schritte vorbehält. das überlasse aber einem Anwalt. Drohen darf man zu keinem Zeitpunkt!

Anwälte wissen wie sie sich ausdrücken müssen um schön formuliert Schläge zu verpassen.

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@Rottimaus14

PS: er kann einen verkauf nciht verbieten! Grundsätzlich nicht! Und! erst recht nciht wenn Kinder gefährdet sind. Du bist nicht sein Besitz!!!!

Und so wie du das alles beschreibst übertritt der gute weit seine Grenzen! Derartiges Ausüben von Kontrolle ist absolut Rechtswidrig! Selbst als Pflegestelle bist du nicht zum behalten verpflichtet! Das geht gar nicht!

Vielleicht interessant

http://forum.der-boxer.net/index.php?page=Thread&threadID=26571

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Ich verstehe Deine Frage nicht, im Vertrag steht doch klipp und klar...

Das o.g. Tier darf auf kein Fall ohne Zustimmung des Vorbesitzer verschenkt, verkauft oder ins Tierheim gebracht werden.

Wenn Dir diese Vereinbarung nicht passt, dann hättest Du den Vertrag nicht unterschreiben sollen. Es hat Dich ja sicherlich niemand dazu gezwungen, den Hund zu kaufen und zu unterschreiben. Wenn ich einen Hund/Welpen abgebe, erwarte ich auch, dass sich die Vertragspartner an das Vereinbarte halten (Verkäufer/Käufer), dazu sind Verträge nunmal da!

Informiere den Vorbesitzer über Dein Problem, dann wird sich alles Weitere schon ergeben, und dann bleibt Dir auch unnötiger Ärger erspart!

Sittenwidrig. Laut Gesetzt darfst du als Eigentümer tun und lassen was du willst solange du dich an geltende Gesetze (Tierschutzgesetz) hältst.

Die Klausel ist nix wert wenn sie in deine Rechte als Eigentümer zu sehr eingreifen und dich einschränken.

Ob verkauft wird darüber hat der ehemalige Besitzer keinerlei Handhabe. Auch ein Vorkaufsrecht kann unter Umständen vor Gericht gekippt werden.

ich habe gerade erst so ein Urteil zu meinen Gunsten bekommen. Die Züchterin läuft vor Gericht gegen eine Wand. Sie hat verkauft und damit alle Rechte abgetreten.

Ne schöne Show hat sie aber abgeliefert vor Gericht und alle unterhalten während ich mcih gut gelaunt zurück gelehnt habe.

ich aknn nur Raten, und das bei jedem Tier das man kauft, nur einen reinen Kaufvertrag zu unterschreiben. Jede Abweichung Richtung Schutzvertrag sofort ablehnen!

ich bin zwar im Recht aber das dass Gericht so urteilt hat mir 2 Jahre meines Lebens gekostet für einen Hund der nicht mal mehr meiner ist.

Diese irre Züchterin hat sogar fast Auswirkung auf meine Ehe gehabt. Das war hart an der Grenze zum Stalken

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Wenn der Vorbesitzer informiert werden möchte, dann mach das doch...

Mitspracherecht und "gesetzlich" ... - das liest sich schon komisch...

wo drauf steht das ich den Hund weder Kastrieren lassen kann ( er wurde bis zum verkauf als Deckrüde gehalten )

...das find ich schon komisch. Hatte der Hund als Deckrüde etwa schon ausgedient?

Es gibt eben wohl doch himmelweite Unterschiede zwischen Züchter und Züchter...

Alles Gute für den Hund - hoffentlich wird er kein Wanderpokal

Er war bei uns als Familienhund ich hab ihn nicht zum decken genommen... Ich möchte auch nicht das er als Wanderpokal weiter gegeben wird... Ich möchte das er ein gutes zuhause findet, die Kinder scheinen ihn sehr zu stressen obwohl er sich auch zurück ziehen kann, das macht er nicht er ist sehr dominant.

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@Sille00

...dann würde ich mich zuerst um ein gutes Zuhause auf lebenslänglich für den Hund bemühen... - und danach die "Vorbesitzer" mit einem kurzen Telefonat "informieren" - oder gibt's irgendwelche Vorschriften für die Art der Info?

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@20amigo14

Das o.g. Tier darf auf kein Fall ohne Zustimmung des Vorbesitzer verschenkt, verkauft oder ins Tierheim gebracht werden.

Das steht so drauf.

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@Sille00

Nach meiner bisherigen Erfahrung absolut Sittenwidrig und verstößt gegen geltendes Gesetz das dich als Eigentümer vor derartiger Verfolgung schützt.

Wenn du gezahlt und den Kaufvertrag hast hat sie jedes Recht verloren. Du darfst mit deinem Eigentum machen was du willst. Anders wäre es wenn du nicht Eigentümer sondern nur Pflegestelle bist?

Auch die Schutzverträge von Schutzorgas sind nichts weiter als Kaminanzünder.

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Ich habe ein Vertrag unterschrieben ..... noch weiter vermitteln darf ohne dem Vorbesitzer darüber zu informieren.

Halt dich daran.

Diese "Schutzverträge" sind nix wert. Sie greifen zu sehr in die rechte des Besitzers ein und verstoßen deswegen meist gegen "Treu und Glauben"

Ich habe aktuell so einen Fall und die gute "Dame" bekommt vom Gericht in keinster Weise Gehör. Selbst ein Vorkaufsrecht steht unter Umständen auf wackeligen Beinen.

Vor Gericht oder dem Gesetz ist der Hund eine Sache und wenn man etwas kauft kann man das anschließend grün anmalen, und kleiden wie man will. Wo wären wir denn wenn wir auf Ewig von Vorbesitzers verfolgt werden.

Denn laut Gesetzt darf man als Eigentümer eine "Sache" verändern. Wer verkauft der gibt auch jedes Recht am Tier oder der Sache ab.

Aber aus Konfliktvermeidung kann man Bescheid sagen, zwingen ihn zu behalten wo Kinder gefährdet sind kann sie nicht! auch preise kann sie nicht bestimmen!

Ist man jedenfalls weites gehend sicher und nerven schonend denn ich habe jetzt erlebt wie irre und Verblendet Züchter sein können. Die denken sich dann auch was aus und erfinden Zeugen. Alles jetzt schon erlebt am eigenen Leibe. Und wenn ich mal so rückwärts rechne..... das ganze hat mir 2 Jahre lang meine Nerven gekostet. Papier ist Geduldig. Nur weil die Frau glaubt auch nach dem Verkauf über alles bestimmen zu können.

Ich habe zwar wie erwartet Recht bekommen aber das alles für einen Hund den ich verkaufen musste weil sie derart interveniert hat das es meine Ehe belastet hat.

Ich würde so was heute NIE wieder unterschreiben.

Bitte sage mir das in den Papieren DEIN Name steht?

Hast du diesen Hund wirklich als Eigentümer erworben?

Wenn der Hund dein Eigentum ist kann sie sich an den Lippen spielen und im Kreis drehen.

Such einen schönen Platz auf Lebzeiten für ihn soweit es Möglich ist. Man kann den Leuten nur vor den Kopf schauen.