Schutzvertrag gültig?

7 Antworten

Das mit den Schutzgebühren ist so eine Sache… Eigentlich handelt es sich um einen Kaufpreis. Besonders, wenn es sich um einen Privatverkauf handelt.

Und wenn ich etwas verkaufe, dann gehört das dem Käufer. Und der entscheidet, was damit passiert. Du kannst dir vielleicht in dem Vertrag ein Vorkaufsrecht einräumen. Also den Hund gegebenenfalls zurück kaufen.

aber du kannst nicht den Hund, der von dem Käufer an eine dritte Person weiter verkauft, wurde zurückfordern. Dein Vertragspartner ist ja der erste Käufer.

Ich denke, das ist rechtlich nicht so einfach, wie man immer glaubt. Diese „Schutzverträge“ sind oft nicht das Papier wert auf den sie stehen. Besonders wenn da nur drin steht, dass der Hund nicht weitergegeben werden darf. Und dann steht nichts drin, was ansonsten passiert wenn der der Käufer es doch tut.

Wenn du es genau wissen willst, dann musst du den Vertrag einem Anwalt zeigen. Der kann dir dann sagen, ob das rechtlich haltbar ist oder nicht.

Je nach dem ob und welcher Betrag bei Nichteinhaltung der Regel drin steht kommt auf den Verkäufer dieser Betrag zu

der dritte wo Hund kaufte hat nichts damit zu tuen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 1 Aussi 4 Coons, Eigenwurf

Ursprünglich stammt die Idee Schutzgebühr aus der These, dass es sich nicht lohnen darf, Hunde aus dem Tierschutz für Tierversuche zu verkaufen.

Schutzvertrag ist das Beschönigen für das Geschäft mit Billighunden.

Diese Verträge sind nicht das Papier wert auf dem sie stehen.

Ein verkaufter Hund gehört voll und ganz dem Käufer, der kann mit allen Rechten und Pflichten über den Hund frei verfügen.

Ausser ein Hund bleibt Lebenslang Eigentum des Verkäufers, das muss dann auch im Vertrag stehen. Das wird aber kein Tierheim machen, da das natürlich auch Kosten verursacht.

So passiert das zum Beispiel bei Blindenhunden die nicht mehr führen können oder gar nicht als Führhunde eingesetzt werden können.

Weiter ist man mit einem Hund, den man im Zuchtrecht gekauft hat, dem Züchter verpflichtet, seinen Hund zur Zucht überlassen, wenn er dann auch Zuchttauglich ist.

Hier wird der Hund dann auch nicht den vollen Preis kosten. Alle Kosten im Zusammenhang für die Zucht, werden vom Züchter getragen.

Hängt auf den genauen Vertrag an!

Grundsätzlich kann ein Schutzvertrag gültig sein, wenn ein ausreichender Ausgleich der Interessen stattfindet.

Der Hund günstiger abgegeben wird, die Laufzeit des Vertrages begrenzt, Vertragsstrafen eingesetzt werden die verhältnismäßig sind.

Ja, der Züchter kann unter Umständen den Hund zurückverlangen!

Nein so einfach ist das nicht.

, ggf ist eine Vertragsstrafe fällig