Katzenklappe und Freilauf von Katzen bei Wohneigentum?

2 Antworten

Dass Katzen auch fremde Grundstücke und Gärten nutzen ergibt sich aus ihrer Haltung. Dazu gibt es Urteile ohne Ende, dass man denen das nicht verbieten kann ...

ABER diese "bauliche" Anlage dürfte von der Eigentümerversammlung genehmigungspflichtig sein ...

Das müsstet ihr also abklären lassen ...

Die Eigentümergemeinschaft muss diese Anlage genehmigen!! wenn nicht; ABBAUEN