Katzenklappe und Freilauf von Katzen bei Wohneigentum?
Der Nachbar möchte, dass wir unsere Katzenklappe vom Badezimmerfenster entfernen, sowie das etwa 2 Meter lange Brett, welches zu unserem Garagendach führt. Das Brett ist unauffällig an der Hausfassade angebracht ohne Schrauben oder Beschädigung der Fassade (geklemmt). Er stört sich daran, dass darunter sich sein SondernutzungsrechtGrundstück befindet, die Katzen am Baum kratzen würden, tote Mäuse und ihre Bedürftigkeiten hinterliesen. Wir haben uns die Situation angesehen und können die Nutzung der beiden Katzen des Grundstücks nicht bestätigen. Sie gehen direkt über das Brett auf unsere Garage und von da aus in unseren Garten. Vereinzellte Fälle aber nicht auszuschließen. Das Nachbargrundstück wird nicht genutzt. Es handelt sich lediglich um einen 3 Meterstreifen zwischen Zaun und Haus. Auch eine Terasse hat er nicht war noch niemals auf diesem Grundstück gesehen.
Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?
2 Antworten
Dass Katzen auch fremde Grundstücke und Gärten nutzen ergibt sich aus ihrer Haltung. Dazu gibt es Urteile ohne Ende, dass man denen das nicht verbieten kann ...
ABER diese "bauliche" Anlage dürfte von der Eigentümerversammlung genehmigungspflichtig sein ...
Das müsstet ihr also abklären lassen ...
Die Eigentümergemeinschaft muss diese Anlage genehmigen!! wenn nicht; ABBAUEN