Kann z.B. ein 25-jähriger noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn seine geistige Ungereiftheit festgestellt wurde?
Oder ist bei 21 Jahren die absolute Grenze.
4 Antworten
Nein kann er nicht! Absolute Schallgrenze sind 21 Jahre. Wer zum Zeitpunkt der Tat auch nur einen Tag älter ist, wird nach Erwachsenenstrafrecht behandelt. Es gibt aber bei allen Straftaten auch die Frage nach der Schuldfähigkeit . Wenn sich bei einem 25 jährigen herausstellt, dass erhebliche geistige Defizite bestehen (das wird durch Gutachter festgestellt) kann man zu dem Schluß kommen, dass eine Schuldunfähigkeit besteht. Dann gibt es schonmal geschlossene Psychiatrie statt Knast. Das gilt aber für alle, unabhängig vom Alter.
Nein, der Typ ist mit 25 Jahren erwachsen.
Hallo,
Wenn er (geistig) gesund ist, geht das nicht.
Liebe Grüße
Nein, außer derjenige ist zu glaube ich 60-90% behindert