Kann Schimmel durch fehlende Heizung im Wohnzimmer entstehen?

8 Antworten

Ja, es kann sehrwohl daran liegen. In warmer Luft kann viel mehr Feuchtigkeit (absolute Feuchtigkeit pro m3 Luft) aufgenommen werden, wie in kalter Luft. Die warme Luft aus den anderen Räumen, in der sich viel Feuchtigkeit befindet kommt an kalte Wandflächen oder Fensterflächen und kondensiert dort. Deshalb beschlägt das Fenster und auch die Wand kann feucht werden. Wäre die Wand warm durch die Heizung, dann würde mehr am Fenster kondensieren. Deshalb beschlägt das Fenster auch im Zwischenraum. Die Dichtung zum Raum!

Also: Heizung wieder in Gang setzen und auch heizen, Fenster (Verbundfenster) immer in dem Falz, der am nächsten zum Raum hin liegt, abdichten. Nicht außen. Weil dann die Raumluft noch in die Fensterzwischenräume kann und dort kondensiert und auch die Dichtungen leichter schimmeln.

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An undichten Fenstern liegt es jedenfalls nicht. Eher das Gegenteil wäre der Fall. Moderne, dichte Fenster in Verbindung mit falschem Lüften lassen den Schimmel schneller wachsen. Sicher, wenn im Winter die Räume nicht genügend beheizt werden, schlägt sich Wasser aus der Luft (Luftfeuchtigkeit) als Kondensat an den kalten Wänden nieder. Warme Luft kann Feuchtigkeit besser speichern als kalte. Umso höher also die Luftfeuchte ist, umso mehr muss auch gelüftet werden. Aber auch richtig: Stoßlüften- Mehrmals täglich die Fenster voll auf. So gibt's einen wirklichen Luftaustausch.

Also definitiv erst Heizung erneuern und dann den Vermieter ansprechen, was ? Ich kann die Wände ja schlecht so lassen, wenn ich nicht krank werden möchte.

Danke für eure Hilfe schon mal.

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@tella198

Nein, den Vermieter ansprechen, da stimmt was nicht. Fenster undicht & Heizung funktionsuntüchtig. Der muss dringend Abhilfe schaffen. Auch, wenn bei mir ein Zimmer unbeheizt ist, läuft niemals Wasser am Fenster runter, - es sei denn, ich habe stundenlang Kartoffeln gekocht und superheiß gebadet.

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@tella198

Nein, den Vermieter ansprechen, da stimmt was nicht. Fenster undicht & Heizung funktionsuntüchtig. Der muss dringend Abhilfe schaffen. Auch, wenn bei mir ein Zimmer unbeheizt ist, läuft niemals Wasser am Fenster runter, - es sei denn, ich habe stundenlang Kartoffeln gekocht und superheiß gebadet.

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@tella198

Nein, den Vermieter ansprechen, da stimmt was nicht. Fenster undicht & Heizung funktionsuntüchtig. Der muss dringend Abhilfe schaffen. Auch, wenn bei mir ein Zimmer unbeheizt ist, läuft niemals Wasser am Fenster runter, - es sei denn, ich habe stundenlang Kartoffeln gekocht und superheiß gebadet.

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@tella198

Nein, den Vermieter ansprechen, da stimmt was nicht. Fenster undicht & Heizung funktionsuntüchtig. Der muss dringend Abhilfe schaffen. Auch, wenn bei mir ein Zimmer unbeheizt ist, läuft niemals Wasser am Fenster runter, - es sei denn, ich habe stundenlang Kartoffeln gekocht und superheiß gebadet.

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@tella198

Nein, den Vermieter ansprechen, da stimmt was nicht. Fenster undicht & Heizung funktionsuntüchtig. Der muss dringend Abhilfe schaffen. Auch, wenn bei mir ein Zimmer unbeheizt ist, läuft niemals Wasser am Fenster runter, - es sei denn, ich habe stundenlang Kartoffeln gekocht und superheiß gebadet.

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@tella198

Nein, den Vermieter ansprechen, da stimmt was nicht. Fenster undicht & Heizung funktionsuntüchtig. Der muss dringend Abhilfe schaffen. Auch, wenn bei mir ein Zimmer unbeheizt ist, läuft niemals Wasser am Fenster runter, - es sei denn, ich habe stundenlang Kartoffeln gekocht und superheiß gebadet.

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Hier mal 2 Bilder, die die Katastrophe zeigen.

Ecke am Fenster - (Technik, wohnen, Heizung) Auch das Bambusrollo ist schon befallen - (Technik, wohnen, Heizung)

Wenn in der Wohnung Schimmelflecken sind, dann ist sie mangelhaft. Der Mieter kann die Miete kürzen, es sei denn, er hat den Schaden verschuldet. Das muß ihm aber der Vermieter beweisen. Richtig ist, dass der Mieter ausreichend lüften und dabei Besonderheiten der Wohnung beachten muß. Bei alten Fenstern, die ohnehin nicht dicht schließen, muss er zum Beispiel weniger lüften als bei neuen Doppelfenstern mit Gummidichtung, die einen fast hermetischen Außenabschluss bilden (LG Hannover WM 85, 22) Trifft den Mieter keine Schuld an der Feuchtigkeit, dann kann er die Miet mindern, im Extremfall bis zu 100% (LG Berlin MM 88, 148) Wird die Feuchtigkeit vom Vermieter trotz Abmahnung nicht behoben, kann der Mieter auch fristlos kündigen (LG Kassel WM 88, 109). Als Druckmittel, damit der Vermieter die Mängel beseitigt, kann er auch die Miete zurückbehalten (AG München WM 87, 216), zurückbehalten heißt aber nicht, behalten. Du kannst jetzt eines tun, setze ein Schreiben an deinen Vermieter auf, in dem du ihn die Mängel schilderst, bitte ihn um deren Beseitigung. Es ist deine Pflicht (Obhutspflicht), den Mieter von Mängeln an der Mietsache in Kenntnis zu setzen. Tust du das nicht, machst du dich gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig. Das ganze könnte dann nach hinten losgehen. Unter Umständen muss der Vermieter dem Mieter auch Schäden an Einrichtungsgegenständen ersetzen.

Verlangt von eurem vermieter, dass er die Heizung im Wohnzimmer in Ordnung bringt, das kann auch eine der Ursachen sein. Davon aber mal abgesehen, gehört dort eine funktionstüchtige Heizung hinein.

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