Kann mich mein Stiefvater rauswerfen von Zuhause?

12 Antworten

Dazu müsste man schon mehr wissen: Wem gehört das Haus? Wer wohnt noch mit drin? Wer ist finanziell für dich verantwortlich?

Nur wenn dir das Haus gehört.


NackterGerd  26.05.2025, 17:23
Nur wenn dir das Haus gehört

Wie Bitte ?

Ja, kann er. Wenn die Wohneinheit ihm gehört oder er alleine im Mietvertrag steht.

Deine Eltern müssen dann zwar ggf. Unterhalt entrichten - aber dieser Unterhalt muß nicht zwingend pekuniär sein bzw. auch nicht zwingend direkt an Dich ausgezahlt werden. Unterhalt kann z.B. auch darin bestehen, Dir die Miete zu zahlen oder Dir Deine Wäsche zu waschen.

Wenn im das Haus gehört, dann ja.

Wenn nicht, hat er nichts zu sagen.

Ja. Deine Erziehungsberechtigten müssen dann aber Unterhalt zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 3 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig

mondfaenger  26.05.2025, 14:06

Nicht immer!

Jana174923  26.05.2025, 17:00
@mondfaenger

Das schon, er wird angerechnet. Die Höhe kann also variieren, Unterhalt ist trotzdem fällig.

mondfaenger  26.05.2025, 17:31
@Jana174923

Wenn das Ausbildungsgehalt eine gewisse Höhe, gibt es keinen Unterhalt mehr.

Jana174923  26.05.2025, 20:01
@mondfaenger

Ich meine woher nimmst du die Info, dass ab einem gewissen Einkommen kein Unterhaltsanspruch besteht?

Jana174923  26.05.2025, 20:31
@mondfaenger

Hab ich. Und ich finde nur, das der Unterhalt unter gewissen Umständen gemindert werden kann aber eben nur geringfügig.

mondfaenger  26.05.2025, 21:00
@Jana174923

Für volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung zu Hause wohnen, beträgt der Unterhalt 378 EURO, volljährige Kinder die nicht zu Hause wohnen, haben einen Unterhaltsanspruch von 930 EURO.

Beim Unterhalt für volljährige Kinder in Ausbildung wird das Kindergeld grundsätzlich vollständig auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

Wenn das Einkommen darüber liegt, gibt es nichts mehr. Ein Kind, das nicht mehr zu Hause wohnt, kann das Kindergeld direkt bekommen.