Kann mich mein Stiefvater rauswerfen von Zuhause?
Ich bin 18 Jahre alt aber noch in der Ausbildung.
12 Antworten
Dazu müsste man schon mehr wissen: Wem gehört das Haus? Wer wohnt noch mit drin? Wer ist finanziell für dich verantwortlich?
Nur wenn dir das Haus gehört.
Ja, kann er. Wenn die Wohneinheit ihm gehört oder er alleine im Mietvertrag steht.
Deine Eltern müssen dann zwar ggf. Unterhalt entrichten - aber dieser Unterhalt muß nicht zwingend pekuniär sein bzw. auch nicht zwingend direkt an Dich ausgezahlt werden. Unterhalt kann z.B. auch darin bestehen, Dir die Miete zu zahlen oder Dir Deine Wäsche zu waschen.
Wenn im das Haus gehört, dann ja.
Wenn nicht, hat er nichts zu sagen.
Ja. Deine Erziehungsberechtigten müssen dann aber Unterhalt zahlen.
Das schon, er wird angerechnet. Die Höhe kann also variieren, Unterhalt ist trotzdem fällig.
Wenn das Ausbildungsgehalt eine gewisse Höhe, gibt es keinen Unterhalt mehr.
Ich meine woher nimmst du die Info, dass ab einem gewissen Einkommen kein Unterhaltsanspruch besteht?
Hab ich. Und ich finde nur, das der Unterhalt unter gewissen Umständen gemindert werden kann aber eben nur geringfügig.
Für volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung zu Hause wohnen, beträgt der Unterhalt 378 EURO, volljährige Kinder die nicht zu Hause wohnen, haben einen Unterhaltsanspruch von 930 EURO.
Beim Unterhalt für volljährige Kinder in Ausbildung wird das Kindergeld grundsätzlich vollständig auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Wenn das Einkommen darüber liegt, gibt es nichts mehr. Ein Kind, das nicht mehr zu Hause wohnt, kann das Kindergeld direkt bekommen.
Ich hab es btw auch erst so gelesen, dass er den Stiefvater rauswerfen will.
Weiß auch nicht warum.