Kann man weger vergangener Zweifel an der fahreignung noch mal der Führerscheinstelle gemeldet werden?
Die Frage steht oben. Wollte nur mal wissen ob es möglich ist das man wenn der Führerschein ohne Auflagen wieder ausgestellt wurde (wurde damals weger psychischer Erkrankung entzogen) noch mal weger der selben sache bei einer Verkehrskontrolle nachgehakt wird und das an die Führerscheinstelle weiter gegeben wird.
3 Antworten
ich denke klar, das spielchen kann immer von vorne gespielt werden, wenn der bulle meint du bist nicht geeignet, dann bist du es nicht und das wird überprüft.
polizisten, ärzte und richter haben mehr macht und worthoheit
Bin mir recht sicher, dass wir das bereits besprochen hatten.
das kommt immer auf den Beamten drauf an.
Ja aber ich habe doch den Führerschein ohne Auflagen wieder bekommen. Das hat der Psychiater ja bestätigt. Ich wollte nur wissen ob ich immer wieder zu einer fahreignungsbegutachtung muss. Ohne Grund. Nur weger der alten Sachen die geklärt wurden. Ich meine nicht weger auffälligkeit.
Wenn du auffällig im Verkehr bist, kann durchaus etwas angeordnet werden .. aber hält man dich nur routinemäßig an .. macht zB nen Alktest und alles ist, kommt da auch nichts weiter.
Nur, wenn die Sache nicht abgeklärt wurde.. und das ist deine doch? Oder hattest du eine Auflage.. das man nach ein paar Jahren sich nochmal vorstellen muss?
Nein die Sache ist komplett aufgeklärt ohne irgendwelche Auflagen
Ich dachte man kann halt Immer wieder für alte Dinge rangezogen werden die schon abgeklärt sind. Auch in einer normalen Kontrolle ohne auffälligkeiten