Kann man wegen schlechter FB Bewertung angezeigt werden?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Bewertung muss den Tatsachen entsprechen, objektiv und nachvollziehbar sein. Sie muss emotionsfrei und ohne Beleidigungen geschrieben sein. Wenn deine Bewertung dem entspricht, kann sie dir gar nichts. Hast du aber mit einem "dicken Hals" geschrieben, gibt es einige rechtliche Möglichkeiten für die Geschäftsinhaberin. Das wäre dann zumindest geschäftsschädigend. Die Folgen einer ungerechtfertigten Bewertung können schon mal empfindlich in den Geldbeutel gehen.

Vielleicht liest du dir die Bewertung noch einmal durch. Vielleicht kannst du sie ja ändern, und dich auf die Tatsachen beschränken, und lässt deine persönliche Meinung weg.

wenn die bewertung angemessen gewesen war und du dies durch argumente erklären kannst, dann solltest du diese auf jeden fall nicht wieder entfernen, im gegenteil.

Falls sie dir mit etwas drohen sollte, empfehle ich dir diese drohungen grundsätzlich zu ignorieren und nicht ernst zu nehmen. Sie hat nichts gegen dich in der Hand.

Falls du die möglichkeit haben solltest, bietet es sich sogar an, eine nächste bewertung ab zu geben in der du einen erfahrungsbericht ab gibst: deiner letzten buchung inclusive bewertungsmöglichkeit und wie du diesen kompletten prozess empfunden hast - einfach konstruktiv, neutral empfunden hast und anschließend auch facebook darauf hin zu weisen das sie dich massiv unter druck gesetzt hat und sogar privat bedroht hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo.

Wenn du die Wahrscheit schreibst ist dein Recht, das zu machen.

Deshalb kann sie dich Anzeigen wird aber keine Konsequenz haben.

Mit Gruß

Wenn deine Bewertung den Tatsachen entspricht und keine Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachreden enthält, also nichts strafbares, ist die Bewertung natürlich zulässig.

Angezeigt werden kannst du mehr oder weniger immer überall von jedem, der Polizist der die Anzeige aufnimmt entscheidet ja nicht darüber, ob da irgendwas passiert, der nimmt die nur auf.

Wenn du schlechte Erfahrungen gemacht hast, kannst du das natürlich über eine Bewertung zum Ausdruck bringen. Dafür sind Bewertungsmöglichkeiten schliesslich da. Deswegen kann man dich auch nicht anzeigen.

Würdest du ausgedachte negative Geschichten erzählen und aus persönlichen Gründen Stimmung gegen den Laden machen, dann sähe das anders aus. Solange du aber deine persönlichen Erfahrungen widergibst, ist alles in Ordnung.