Kann man Urlaubsanspruch verrechnen lassen, wenn die Firma zu viel bezahlt hat, weil die Krankenkasse zu langsam war?

1 Antwort

Wenn ich das richtig verstehe hat Dein AG noch bezahlt, obwohl Du schon länger als 6 Wochen arbeitsunfähig warst. Damit hast Du doppeltes Geld bekommen.

Was sagt denn der AG? Rechtlich darf er keinen Urlaub mit dem zuviel gezahlten Lohn verrechnen. Wenn man arbeitsunfähig ist, kann man ja keinen Urlaub nehmen da man. Das widerspricht dem Bundesurlaubsgesetz.

Wenn man krank ist hat man aufgrund der Arbeitsunfähigkeit keine Arbeitspflicht. Beantragt man Urlaub dann dient dies dazu den AN von der Arbeitspflicht freizustellen. Man kann also keine Freistellung von der Arbeitspflicht bekommen, wenn man durch die Erkrankung gar nicht zur Arbeit verpflichtet ist.

Der AG wird den zuviel gezahlten Betrag zurückverlangen.


NSebastianN 
Fragesteller
 28.08.2015, 15:44

Wenn er ihn nicht verrechnen kann, kann man sich dan den Urlaub auszahlen lassen?

Hexle2  28.08.2015, 15:58
@NSebastianN

Urlaub wird nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ausgezahlt, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann.

Warum sollte der AG das zuviel gezahlte Geld nicht zurückfordern können? Wo liegt für ihn das Problem?

verreisterNutzer  28.08.2015, 19:37
@Hexle2

Das Problem wird wohl eher beim Arbeitnehmer liegen... :)

Hexle2  28.08.2015, 20:08
@verreisterNutzer

@Nightstick,

das vermute ich auch, bin aber auf seine/ihre Frage und Kommentare eingegangen (Zitat: Wenn er ihn nicht verrechnen kann.....). Meine Antwort bleibt aber die gleiche ;-)

verreisterNutzer  28.08.2015, 20:32
@Hexle2

Na denn... :))