Urlaubsanspruch trotz langer Krankschreibung?

7 Antworten

BAG (Bundesarbeitsgericht):

Der Ur­laub lang­zei­tig er­krank­ter Ar­beit­neh­mer verfällt ge­ne­rell 15 Mo­na­te nach dem Ur­laubs­jahr, d.h. zum 31. März des übernächs­ten Jah­res.

Das gilt aber nur für den gesetzlichen Mindesturlaub (20 Arbeitstage/24 Werktage bei einer 5-/ 6-Tage-Woche).

Tarifvertraglich können günstigere Regelungen vereinbart sein.

Es stimmt, dass man Urlaub nur nehmen kann, wenn man arbeitsfähig ist.

Urlaub ist ja die Freistellung von der Arbeitspflicht. Bei Arbeitsunfähigkeit gibt es keine Arbeitspflicht und somit ist keine Freistellung (Urlaub) möglich.

Bei Langzeiterkrankungen verfällt der Urlaub allerdings nicht so schnell. Sowohl das EuGH als auch das BAG haben festgestellt, dass Urlaub bei Langzeitkrankheit erst 15 Monate nach dem Jahr verfällt, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist.

Urlaub aus 2014 verfällt also erst am 31. März 2016 und der diesjährige Urlaubsanspruch verfällt daher am 31. März 2017. Wenn Deine Nachbarin wieder arbeitsfähig ist, hat sie also noch genug Zeit, vorausgesetzt sie ist vor dem "Verfallsdatum" wieder arbeitsfähig, ihren Urlaub zu nehmen.

fridolin84 
Fragesteller
 30.09.2015, 11:00

Und wie siehts mit auszahlen aus?

Familiengerd  30.09.2015, 12:29
@fridolin84

Ausgezahlt werden darf der Urlaub nur, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Urlaub bis dahin nicht mehr genommen werden kann (siehe: Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 4).

Hexle2  30.09.2015, 13:51
@Familiengerd

,Ausgezahlt werden darf der Urlaub nur, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Urlaub bis dahin nicht mehr genommen werden kann

Genau so ist es.

Sie hat erst nachdem sie wieder "gesund" ist Urlaubsanspruch....das ist gesetzlich verankert, beides geht nicht, entweder man nimmt Urlaub oder man ist krank.

Einzige Ausnahme, AN wird während des Urlaubs krank, dann hat er Anspruch auf "Gutschreibung" der Urlaubstage, an welchen er krank war.

Dies bedingt allerdings des Nachweises, durch Vorlage einer AU!

Die Chefin hat völlig recht. Sie kann den Urlaub erst in Anspruch nehmen, wenn sie wieder gesundgeschrieben ist. Kannst Du hier nachlesen

http://www.ahs-kanzlei.de/2014/06/urlaubsabgeltung-der-urlaubsanspruch-bei-langzeiterkrankung/

Ich frage mich allerdings, wieso ein Mensch, der seit 1 1/2 Jahren krank ist, in den Urlaub fahren kann. lg Lilo

LiselotteHerz  30.09.2015, 09:49

Mir ist noch was Wichtiges eingefallen: Ein Mensch, der krankgeschrieben ist, darf nicht in Urlaub fahren. Sollte da irgendwas passieren (Unfall, zusätzliche Erkankung), kann sich die Kasse weigern, weiterhin den Patienten zu versichern. Wenn mein Mann krankgeschrieben ist, fährt der noch nicht mal mit mir zum Einkaufen. Erlaubt sind: Gänge in die Apotheke, Lebensmittel einkaufen, spazieren gehen und natürlich Arztbesuche.

Hexle2  30.09.2015, 09:58
@LiselotteHerz

. Erlaubt sind: Gänge in die Apotheke, Lebensmittel einkaufen, spazieren gehen und natürlich Arztbesuche.

Deine Aufzählung lässt sehr zu wünschen übrig.

Ein AN darf selbstverständlich auch z.B. ins Kino, ins Restaurant oder auch in ein Konzert wenn es den Heilungsprozess weder verlangsamt oder gar verhindert.

Arbeitsunfähig bedeutet nicht Hausarrest. Wenn ein AN z.B. einen Gipsarm hat, warum sollte er dann nicht z.B. ins Kino gehen oder zu einem Fußballspiel (vorausgesetzt er geht nicht ins Gedränge einer Fankurve ;-))))) )?

Ich bin vor vielen Jahren mit einem Gipsarm zwei Tage weggefahren. Ich habe den Arzt gefragt und die Krankenkasse vorher kontaktiert und bekam "grünes Licht".

Familiengerd  01.10.2015, 17:58
@LiselotteHerz

@ LiselotteHerz:

Ein Mensch, der krankgeschrieben ist, darf nicht in Urlaub fahren.

Das ist falsch.

Es kommt auch hier darauf an, ob eine Reise der Genesung förderlich oder abträglich ist.

Allerdings ist für eine Reise die Zustimmung der Krankenkasse erforderlich - zumindest dann, wenn der erkrankte Arbeitnehmer Krankengeld bezieht, weil ansonsten die Leistung eingestellt werden kann.

Soll si doch  versuchen ,  ihn sich auszahlen zu lassen ?