Kann man solche Elektro Roller nach Deutschland einführen?

1 Antwort

In ähnlicher Bauart gibt es solche Scooter einsitzig und teils faltbar auch bereits in Deutschland StVZO - konform mit 20 oder 25 KM/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit.

Letzteres wäre dann wie ein Mofa zu behandeln, womit dazu dann auch mindestens eine Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas nötig wäre, und zudem dann auch Helmpflicht bestünde. Zudem wären diese FZG in beiden Varianten dann auch Versicherungspflichtig in der FZG-Haftpflicht.


migebuff  25.05.2024, 14:41
Letzteres wäre dann wie ein Mofa zu behandeln

Auch mit 20 km/h ist es ein Mofa.

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Gnurfy  25.05.2024, 14:43
@migebuff

Nein, nicht zwingend. E-Scooter mit Sitz gibt es in weiter abgespeckter Form auch als Elektro-Kleinstfahrzeug nach eKFV.

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migebuff  25.05.2024, 14:46
@Gnurfy

Daran habe ich erheblichste Zweifel.

§1 eKFV:

(1) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen:
1. Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz
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