Kann man sich nach dem Geburtstag krankschreiben wegen Alkoholkonsum?
Mal angenommen ich hätte heute Geburtstag und würde ihn so richtig feiern weil Geburtstag hat man nur 1x im Jahr und finde es am Wochenende zu verlegen doof, letztes Jahr war es bei mir so der Fall. Ich habe damals beim Arzt natürlich nicht gesagt dass ich gestern noch gefeiert habe
9 Antworten
Mein Vater sagte immer,: wer saufen kann, der kann auch arbeiten.
Der Geburtstag kommt ja nicht plötzlich und unerwartet. Wenn du also weißt, dass Du feiern wirst und dir ordentlich Strom auf die Lampe fließen lässt, dann nimm dir für den folgenden Tag einfach Urlaub oder baue Überstunden ab.
Sich mit nem vollen Arsch, krankschreiben zu lassen finde ich nicht wirklich vorteilhaft.
Für solche Fälle beantragt man schon rechtzeitig im Vorfeld einfach einen Tag Urlaub. Eine Krankschreibung gibt es, wenn man krank ist, nicht, wenn man zu viel gesoffen hat!
Wer seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat, hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Und ein Kater ist durchaus selbstverschuldet...
Ah vielen dank, nun kann ich endlich 6 Wochen durchziehen
Eine Krankheit ist auch ein anderes Thema. Wenn man hier schon so dämlich mit Spitzfindigkeiten kommt, dann sollte man selbst auch mit korrekten Begriffen arbeiten.
Der Kater mag zu einer attestierten Arbeitsunfähigkeit führen, eine Krankheit ist es nicht. Eine Krankheit wäre die Alkoholabhängigkeit.
Also bei aller liebe. Wenn man sowas weiss, kann man Wunschfrei einreichen oder Urlaub planen
. Natürlich kann es mal passieren, dass man was unternimmt und irgendwas passiert.
Wer saufen kann, der kann auch arbeiten. Ich hab noch nie eine AU nach'm trinken genommen. Entweder ich hab es sein lassen oder ich bin mit Kater zur Schule/ Arbeit gegangen.
Gut, jetzt ist es so gewesen aber fürs nächste mal ha
Nein. Saufen ist völlig ok. Aber am nächsten Tag muss man auf der Matte stehen. Wer eine so schwache Kondition hat, dass er das nicht schafft, der kann eben nicht feiern. Oder nur mit Obstsaft.
Nein, man kann sich nicht krankschreiben. Das könnte nur ein Arzt machen, wenn er eine Krankheit erkennt.
Auch ein Kater ist im arbeitsrechtlichen Sinne eine Krankheit.