kann man seinen lebenspartner als alleinerben einsetzen, auch wenn man nicht verheiratet ist?

5 Antworten

Hier geht es um das Eigentum deines Großvaters und da kann er als Alleinerben einsetzen wen immer er will. Die Kinder deines Opas könnten im Fall des Falles maximal den Pflichtteil einklagen.

Einen Alleinerben kann man als Erblasser zwar testamentarisch bestimmen, doch bestimmte Pflichtteilsansprüche (an Ehegatten, Kinder) sind auch hierbei zu berücksichtigen. Der Pflichtteilsanspruch muß dann entsprechend durch den Alleinerben erfüllt werden.

Kann er natürlich. aber wenn es um größere Werte geht, wird er sie damit ruinieren.

Nehmen wir an erhat ein Haus im Wert von 200.000,- zu vererben udn du bist die einzige andere Erbin.

Durch die Verbindung über Deinen Vater wäre Dein Pflichtteil (in Geld) 100.000,-.

Die LAG müsste Dir 100.000,- in Cash zahlen, und auf den Rest 100.000,- minus 20.000,- Freibetrag = 80.000,- * 30 % Steuer = 24.000,- Erbschaftsteuer.

Sie muss verkaufen, wenn sie kein Privatgeld hat udn ein gutes Einkommen für einen Kredit.

In dem Fall wäre es besser alles Dir zu vermachen und seiner Freundin ein lebenslanges Wohnrecht vorzubehalten.

Man kann jedes rechtsfähige Person als (Allein-) Erben einsetzen. Allerdings haben die gesetzlichen Erben der 1. Ordnung dann den Anspruch auf den Pflichtteil. Das hat aber nichts mit der Erbeinsetzung zu tun, der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen den / die Erben.

die restlichen Erbberechtigten bekommen noch immer ihren Pflichtteil.