Darf man als Hartz IV - Empfänger ein Erbe auch annehmen und dann verschenken?

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Im ersten Monat wird die Schenkung als Einkommen gerechnet, danach als Vermögen. Dann ist nur noch der Differenzbetrag bis zur Höchstgrenze des zulässigen Vermögens anrechnungsfähig. Je nach Kindern kann da also trotzdem noch eine stattliche Summe übrig bleiben.

Welchen Anteil sollte deine Mutter dir schenken? Deine Mutter ist die Erbin. Du beerbst erst nach deren Tod deine Mutter, wenn im Testament nichts anderes verfügt ist. Am besten wär's, deine Oma würde noch sehr lange leben. Am zweitbesten, sie würde deiner Mutter alles vererben und die würde es auf den Kopf hauen.

Sie müsste dann wohl von diesem Vermögen, so weit es den Freibetrag übersteigt erst mal leben. Aber ihr könnt doch beide erben, dann haben beide den Freibetrag. Wenn ein solches Erbe ins Haus steht, dass Erbschaftssteuer anfällt, solltet ihr auch auf die Grundsicherung verzichten können.

Deine Oma hat "Beratungsbedarf". VERWERTBARES Vermögen wird beim Harz 4 angerechnet.

Solange die Oma noch lebt, hat sie da Gestallungsmöglichkeiten. Ohne Testament wird das Vermögen komplett beim Harz 4 angerechnet und aufgezehrt.

Die kann die Oma aber verhindern, indem sie durch ein Testamet verhindert, das das Vermögen verwertet werden darf. So kann sie z.B. deine Mutter als Vorerben und dich als Nacherben einsetzen und entsprechende Verfügungsbeschränkungen erlassen.

Da das Amt aber Ärger machen wird, sollte sie das Testament notariell machen. Da, deine Mutter keinen Einfluß auf die Verfügungsbeschränkungen hat, kann das Amt da nix machen.

Wohlgemerkt, die Oma kann dann, sie ist dem Amt gegenüber zu nichts verpflichtet.

Ich denke nicht, dass es möglich ist. Wenn Du etwas erbst, wird davon ausgegangen, daß Du Deine eigene Hilfebedürftigkeit damit verringerst.