Kann man sein Geld, wenn man in eine Abofalle getappt ist sein zurückbekommen wenn ich rechtliche Schritte einleite oder zur Polizei gehe?
Hallo, ich habe mich letzten Monat bei C date angemeldet gehabt. Anschließend bekam ich eine Rechnung in Höhe von 368 Euro. Aus Angst vor weiteren Rechnungen bezahlte ich dies. Zu der Zeit meldete ich mich auch bei fremdgehen69 an. Dort schloss auch ein Abo ab aber nur für 3 Monate pro Monat 30 Euro dies wurde auch schon abgebucht. Nun habe ich per Post von Fairmount GmbH eine Rechnung bekommen in Höhe von 124,10 Euro und ich habe vorschnell überwiesen. Kann ich mein Geld wieder holen? Denn ich habe jetzt schon von vielen Fällen gehört, dass es Abofallen sind und dies dürfte ja illegal sein oder? Ich brauch wirklich Hilfe!
3 Antworten
Kommt drauf an ob du ein Abo abgeschlossen hast oder wirklich unbewusst in ein Abo gekommen bist!
Musstest du vorher bestätigen das du das Abo willst oä dann hast du selbstverständlich einen gültigen Vertrag geschlossen
ok allerdings sind die 124 EURO die sie von mir verlangt haben, welche ich ja auch vorschnell bezahlt habe völlig sinnlos
Ich habe das Abo soweit ich weiß bewusst gekauft, allerdings die Mahnung von 124,10 Euro ergibt überhaupt keinen Sinn, weil ich das Abo bezahlt hatte. Und Fairmount soll abzocke sein
Wenn die Rechnung unberechtigt ist, kannst du das Geld wieder einklagen.
Ich habe nirgends einen Vertrag oder so ich weiß nicht wo ich den finde oder ob es überhaupt einen gibt
Ok. Es handelt sich um C date und fremdgehen69. Sind die Klauseln da wirksam?
Ab wann ist sie unberechtigt? Ich habe ja ein Abo abgeschlossen nur mir war ja nicht bewusst wie viel das werden würde und jetzt weiß ich echt nicht mehr weiter
Dazu müsste man genau prüfen, was du abgeschlossen hast und ob die Klauseln wirksam sind.
Ein Rücktrittsrecht steht nur Privatpersonen gegenüber Unternehmen zu. Bist du selbst auch selbständig, gilt "Verträge sind einzuhalten"
Und wenn du die Kündigungsfrist nicht einhältst, zahlst du eben weiter.
Eine andere Frage wäre ob das nicht sittenwidrig ist, der Betreiber könnte dich also kaum auf den "Prostitutionslohn" verklagen.
Ja ich habe bei beiden Anbietern Konten