Kann ich rechtliche Schritte einleiten, wenn eine Privatrechnung nicht bezahlt wird?

September24  11.04.2025, 09:33

Um welchen Betrag geht es?

vansqmu 
Beitragsersteller
 11.04.2025, 09:35

425 Euro

6 Antworten

Du kannst nach Fälligkeit der Zahlung - auch ohne vorherige Mahnung - ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Das kostet Dich bei diesem Streitwert erst einmal 36 Euro.

Ich würde jedoch vorher mindestens einmal schriftlich mahnen und die rechtlichen Schritte androhen.

Reagiert der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nicht, kannst Du später einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Widerspricht er, musst Du in einer Gerichtsverhandlung die Rechtmäßigkeit Deiner Forderung beweisen.
Sofern die Forderung vollständig rechtmäßig ist, werden alle zusätzlichen Kosten dem Schuldner auferlegt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

vansqmu 
Beitragsersteller
 11.04.2025, 11:39

ich hab ihm vorhin einw Mahnung und auch, dass ich rechtliche Schritte einleiten werde, angedroht... und ich glaub das fast gar nicht, aber er hat mir daraufhin einen Nachweis der Überweisung geschickt :D

Schade,dass solche Menschen denken, die können es mit den kleinen Arbeitern machen....

Vielen Dank für jede Antwort :)

Hugin88  11.04.2025, 13:26
@vansqmu
und ich glaub das fast gar nicht, aber er hat mir daraufhin einen Nachweis der Überweisung geschickt :D

Abwarten, ob tatsächlich was kommt.

Oder später so was wie "ich habe überwiesen, hat ihre Bank wohl verschludert, nicht mein Problem".

Auch ohne schriftlichen Vertrag ist ein mündlicher Vertrag rechtlich gültig – und du hast ja sogar noch schriftliche Beweise (z. B. Nachrichten), die zeigen, dass du die Leistung erbracht hast und der andere zugesagt hat, zu zahlen. Das reicht oft schon aus, um deinen Anspruch geltend zu machen.

Auch als Privatperson darfst du eine Rechnung stellen. Ein fehlender Gewerbeschein bedeutet nicht, dass du kein Geld verlangen darfst. Das ist also kein Hindernis für deinen Anspruch!

Du kannst Folgendes tun:

Zahlung anmahnen: am besten schriftlich (E-Mail reicht), mit Fristsetzung (z. B. 7 Tage) und dem Hinweis, dass du sonst rechtliche Schritte einleitest.

Inkasso oder Mahnverfahren: wenn die Person nicht reagiert, kannst du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten (geht sogar online über das Mahngericht).

Anzeige wegen Betrugs: wenn es Anzeichen gibt, dass die Person dich absichtlich betrogen hat, dann könntest du Anzeige bei der Polizei erstatten. Allerdings ist das schwieriger durchzusetzen, weil Betrug strafrechtlich schwerer zu beweisen ist.

Auch privat können Sie ein Mahnverfahren starten, dazu braucht es nicht unbedingt einen Anwalt.

Das geht sogar online: Online-Mahnantrag.de - Eine Anwendung der deutschen Mahngerichte

Das führt in letzter Konsequenz zu einer Mahnung an den Gläubiger, reagiert dieser nicht, können Sie einen Schritt weiter gehen und einen gerichtlichen Vollstreckungsauftrag beantragen.

Das kostet zwar was, ist aber sehr überschaubar.

Falls das alles nicht fruchtet, haben Sie weitere Optionen - z.B. das Starten einer Zwangsvollstreckung oder Vermögensauskunft mit anschließender Kontopfändung, dazu allerdings rate ich zu anwaltlicher Hilfe da diese Formulare tatsächlich ein Musterbeispiel deutschen Bürokratentums sind und sich nicht unbedingt intuitiv füllen lassen :)

Anzeigen nicht, aber ganz offiziell mahnen. Auch mit Mahnbescheid. Dann muss der Schuldner irgendwie reagieren. Entweder er bezahlt, oder legt Widerspruch ein. Dann geht es vor Gericht. Wenn er 2 Wochen nach dem Mahnbescheid nichts tut, kannst du pfänden lassen.