Kann man nach Vertragsabschluß noch von einem Leasingvertrag zurücktreten?

7 Antworten

Da ist sie wirklich auf die Kulanz des Händlers angewiesen, Vertrag ist Vertrag.

Ein Leasingvertrag stellt eine Ausnahme beim Autokauf dar. Vom Abschluß eines Kaufvertrages für einen Neuwagen kann man meines Erachtens wirklich nicht zurücktreten, vielmehr stehen dem Händler bei Stornierung des Vertrages 15 % des Kaufpreises als Entschädigung zu. Jedoch ist es bei einem Leasingvertrag möglich, innerhalb von Wochen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der Händler deiner Freundin erzählt somit nicht die Wahrheit.

Meiner Meinung nach kann Deine Freundin ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Begründung: Da es sich um einen Neuwagen handelt wird zuerst nur eine "verbindliche Leasingbestellung" geschlossen, das ist eine einseitige Willenserklärung, damit ein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt benötigt man eine zweite Willenserklärung in Form einer Leasingbestätigung oder Auftragsbestätigung von der Leasinggesellschaft.Sollte diese noch nicht vorliegen ist es aus rechtlicher Sicht kein Problem schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.Nachlesen kann man das in den Leasingbedingungen die Deiner Freundin ausgehändigt wurden! Halte uns doch auf dem laufenden was daraus wurde!

http://www.abc-recht.de/ratgeber/kauf/tipps/leasing.php

lies mal ganz unten...

suesszahn  21.05.2008, 18:47

hier haste noch einen link...steht was von 7 tagen wiederruf... http://www.aspect-online.de/lexikon/leasing/widerrufsrecht.htm

jetzt aber beeilen...viel glück

Pacta sunt servanda, wie wie Lateiner sagen: Verträge müssen eingehalten werden. Ich nehme an, sie hat den Vetrag im Autohaus geschlossen?! Damit ist er bindend.

fairlane  21.05.2008, 18:44

Ich korrigiere: Tritt ein Leasing-Antragsteller innerhalb der Bindungsfrist (durchweg nicht länger als 4 bis 6 Wochen) oder nach Abschluß des Leasing-Vertrages jedoch vor Lieferung des Objektes vom Leasing-Vertrag zurück, hat er dem Leasing-Geber alle daraus resultierenden eigenen und fremden Aufwendungen sowie einen Gewinnanteil zu ersetzen. Nach Vertragsbeginn, also nach Übernahme des Leasing-Objektes durch den Leasing-Nehmer, ist ein Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen. Quelle Aspect Online.