Kann man nach einer Abschiebung von 2016 wieder nach Deutschland einreisen?
neub Verwandter aus Iran wurde 2016 abgeschoben wegen verschiedenen Straftaten unter anderem Vergewaltigung Körperverletzung und Raubüberfall nach der Haftstrafe wurde der unverzüglich abgeschoben. Aber wie sieht es mit der Einreise aus? Ich versuche aktuell eben wieder nach Deutschland zu suchen, weil es im Iran sehr schlecht geht.
9 Antworten
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestimmt, wie lange das Einreise- und Aufenthaltsverbot andauern soll. Es darf in der Regel höchstens fünf Jahre betragen. Hier können insbesondere auch persönliche Umstände eine Rolle spielen wie Alter oder familiäre Situation. Wurde eine Person jedoch aufgrund strafrechtlicher Verurteilung ausgewiesen oder stellt sie eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, kann die Wiedereinreisefrist auch bis zu zehn Jahre betragen.
"Wurde eine Person jedoch aufgrund strafrechtlicher Verurteilung ausgewiesen oder stellt sie eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, kann die Wiedereinreisefrist auch bis zu zehn Jahre betragen."
Deutschland braucht nicht noch mehr Straftäter.
hoffentlich nicht.
Heute jährt sich auch die Abschiebung des Kalifen von Köln ins 20. Jahr
Raisi ist ums Leben gekommen. Leute werden im Iran unterdrückt. Da könnte er mal dort für Demokratie sorgen in seinem Land.
Den hiesigen Opfern geht es immer noch schlecht. Diese sind traumatisiert von Deinem Verwandten.
Wenn die Einreisesperre abgelaufen ist oder aufgehoben wurde, kann er mit einem Visum wieder nach Deutschland einreisen. Aus welchem Grund sollte er aber ueberhaupt ein Visum erhalten, das ihn dann zur Beantragung eines Aufenthaltstitels berechtigen koennte?