Kann man mit 18 auch unverheiratet Sozialhilfe beziehen?
Ich bin schwanger und habe einen ukrainischen Pass, daher wird es mit dem heiraten vorerst nichts.
Nun dachte ich, dass man für Sozialhilfe verheiratet sein muss, da sonst die Eltern unterhaltspflichtig sind. Meine Eltern verdienen aber nur sehr wenig also meine Mutter ca. 1500€ und mein Vater fest nur 500€ und sonst so ab und an mal ein Job da er freiberuflicher Musiker ist.
Wie ist das denn jetzt, kriege ich trotzdem Sozialhilfe, das wäre wirklich extrem wichtig, da mein Freund erst in der Ausbildung ist und auch 18 Jahre alt ist
Wir wollen zusammen ziehen da bei ihm zu wenig Platz ist und es bei mir aufgrund familiärer Situation nicht möglich ist
4 Antworten
Sozialhilfe bekommen nur alte und kranke Menschen.
Für Euch wäre das Jiobcenter zuständig.
Sozialhilfe bekommen nur Alte und Kranke. Für dich und deinen Freund ist das Jobcenter zuständig. Natürlich kannst du Bürgergeld beziehen wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Derzeit beträgt der Regelsatz für Paare 506€ monatlich. Ich meine ab der 12 SSW kannst du einen Mehrbedarf für werdende Mütter erhalten. Auch eine Erstausstattung für die erste Woche ist möglich wenn der Bedarf besteht und alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei jungen Erwachsenen unter 25 Jahren gilt bei einer Schwangerschaft eine Sonderregelung !
Da darf Einkommen und evtl. Vermögen der Eltern nicht herangezogen werden.
Erfüllt ihr die sonstigen Voraussetzungen, kann auch ein Anspruch auf derzeit noch Bürgergeld vom Jobcenter bestehen.
Du solltest auch jetzt schon einen Antrag auf Bürgergeld stellen, dazu auf einen separaten Blatt Papier auch die Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum, dass ganze kurz erklären und wenn schon vorhanden einen entsprechenden Nachweis über die Schwangerschaft in Kopie beifügen.
Solltest dir vielleicht vorher eine kostenlose Sozialberatung in deiner Nähe suchen, die können sicher auch bei der Antragstellung behilflich sein und sie wissen auch was alles beantragt werden kann.
Sozialhilfe nicht, aber Bürgergeld vom Jobcenter ist möglich !
Da gibt es bei Bedarf auch eine Erstausstattung, nicht nur fürs Kind, auch für die erste eigene Wohnung, soweit Bedarf besteht.
Ab der 13 SSW - bestünde auch Anspruch auf eine Pauschale für Umstandskleidung.
Auch stünde dir dann bei Bewilligung des Antrags ab der 13 SSW - ein Mehrbedarf von 17 % des Regelbedarfs für den Lebensunterhalt bis zur Geburt zu.
In einer BG - Bedarfsgemeinschaft mit dem zukünftigen Kindsvater läge der Regelbedarf derzeit bei 506 Euro, davon dann diese 17 % zusätzlich.
Ja ich frage einfach einmal am Donnerstag nach und einen Termin beim Jobcenter wollte ich sowieso noch zusätzlich nehmen um mich dort zu informieren
Wenn Du zu deinem Partner ziehen möchtest, wäre dann eh ein anderes Jobcenter für dich bzw.euch zuständig.
Aber das wird man dir bei der Sozialberatung sicher alles ausführlich erklären.
Es mag zu empfehlen sein, auch schon im Haushalt der Eltern einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen. Einkommen und Vermögen der Eltern dürfen bei schwangeren Kindern nicht herangezogen werden.
Um einen Überblick über die finanziellen Ansprüche zu erhalten ist mindestens eine Sozialberatung dringend zu empfehlen. Es sollte eine Stelle sein, die Anträge an die Stiftung Mutter und Kind stellen kann, bsp. Pro Familia.
Ja habe am Donnerstag schon ein Termin bei so einer Beratung wegen einem Antrag für einmaliges Geld für die Erstausstattung von der Mutter und Kind Stiftung.Wusste nicht das man da auch dieses Thema ansprechen kann werde es dann auch mal machen
Ja habe am Donnerstag schon einen Termin bei einer Beratungsstelle wegen Erstausstattungsgeld von der Mutter und Kind Stiftung, werde dann mal auch wegen Sozialhilfe/Bürgergeld fragen