Muss ich mein Bankkonto beim Sozialamt angeben?

2 Antworten

Wenn Deine Eltern auch für Dich Leistungen beziehen, dann hätten sie das alles bei Antragstellung angeben müssen bzw. wenn dann Veränderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen eintreten, dazu kann und sollte man dann die ALG - 2 Veränderungsmitteilung nutzen.

Diese findet man auch zum ausdrucken im Internet.

Sinoooal 
Fragesteller
 12.05.2021, 11:39

ja sie beziehen Leistungen auch für mich

Weisst du, wie lange ich dafür Zeit habe? Sind z.B. drei Wochen Verzögerung viel

Ausserdem: Lohnt sich das mitzuteilen? Ich gehe in Kürze raus aus dem Sozialamt.

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isomatte  12.05.2021, 11:49
@Sinoooal

Wenn es in der Zwischenzeit keine Geldeingänge auf dem Konto gab, dann wird es wahrscheinlich kein Problem geben, ansonsten könnte man Betrug unterstellen.

Was bedeutet denn in 2 Monaten werde ich vom Sozialamt verschwinden ?

Wohnst Du weiterhin als unter 25 jähriges Kind bei Deinen Eltern und kannst Deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken, dann gehörst Du weiterhin zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern und musst den Mitwirkungspflichten nachkommen.

Aber auch wenn Du nicht mehr zur BG - der Eltern gehören würdest und sie keine Leistungen mehr für Dich bekommen, könnte es durch Dein Kindergeld dann immer noch zur Mitwirkungspflicht führen.

Denn wenn Du dann zwar keine Leistungen mehr vom Jobcenter bekommen würdest, aber das Kindergeld zur Deckung des Unterhalts noch benötigen würdest, auch wenn es nur noch ein Teil wäre, würde der nicht mehr benötigte Teil wieder zum Einkommen der Eltern und entsprechend auf Ihren Bedarf angerechnet.

Deshalb würdest Du solange zur Mitwirkungspflicht verpflichtet sein, solange Du zur Deckung deines eigenen Bedarfs noch etwas von deinem Kindergeld benötigen würdest.

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Sinoooal 
Fragesteller
 12.05.2021, 12:11
@isomatte

In 2 Monaten werde ich eine Arbeit antreten, die mich finanziell vom Sozialamt befreit. Um diese Arbeit anzutreten, musste ich ein Bankkonto erstellen, damit sie meine Daten haben. Auf diesem Bankkonto habe ich mein Ersparnis, das sind 200chf, draufgetan und in Kryptos investiert. Mehr war da nicht.

Ausserdem wohne ich in der Schweiz. Dort darf man bis zu 1000chf erspartes in bar besitzen, diese hätte ich ins Konto eingezahlt und investiert.

Ich weiss ehrlich gesagt nicht, warum das Betrug sein sollte. Ich verdiene mit diesen Investitionen nicht das Geld, dass mich finanziell abdecken könnte (vorallem habe ich es noch nicht einmal ausgezahlt). Es ist also kein Erwerb, der hier aufgelistet wurde.

Ja, es stimmt zwar, dass ich zur Meldepflicht verpflichtet bin, aber es bringt mir eindach nichts, das zu sagen. Ich bin in 2 Monaten weg, wenn ich es jetzt sage, wollen die wahrscheinlich alle Daten haben , fragen mich aus, … Wenn ich es nicht sage, und sie es z.B. später herausfinden, dann kann ich meine Transaktionen zeigen und sagen, dass ich keinem Erwerb hinterhergegangen bin. Und ob sich das für die lohnt, mich wegen 200chf wegen betrug anzuzeigen, das denke ich ehrlicherweise nicht ….

Zudem gilt in der Schweiz immer noch das Bankgeheimnis für ansässige Bewohner

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Sinoooal 
Fragesteller
 12.05.2021, 12:59
@Sinoooal

Aber Du hast schlussendlich Recht …

Ich werde es ihnen sagen, weil ich ja dazu verpflichtet bin

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isomatte  12.05.2021, 17:09
@Sinoooal

Das sollte man dann auch immer einmal in seiner Frage erwähnen, auch wenn ich es mir im nachhinein durch die Angabe von CHF - denken konnte, dass es sich hier nicht um Deutschland handelt.

Wie das in der Schweiz geregelt ist kann ich Dir leider nicht sagen.

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Ja musst du

Sinoooal 
Fragesteller
 11.05.2021, 17:59

weisst du wie lange da die Fristen sind?
Wären z.B. drei Wochen Verzögerung viel resp. würden sie das schon als Betrug + Anzeigeerstattung gelten lassen

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