Kann man im öffentlichen Dienst aus der Ausbildung fliegen wenn man schlechte klausuren schreibt?

4 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass der TVAöD-BBiG Anwendung findet. Ebenso gehe ich davon aus, dass die Probezeit bereits abgelaufen ist.

Nach Paragraph 16 Abs. 4 a TVAöD-BBiG richtet sich die Kündigung nach der Probezeit im Rahmen der außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es ist also egal, ob man Azubi im ÖD ist oder nicht, weil beides sich grundsätzlich nach Paragraph 22 BBiG richtet.

Nach Paragraph 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG muss für eine außerordentlichen Kündigung ein besonderer Grund vorliegen. Es muss also eine besondere Härte bei einer Pflichtverletzung vorliegen. Nach Paragraph 13 BBiG besteht auch eine Pflicht des Azubis den Lerninhalt zu verinnerlichen.

Aber nach Paragraph 22 Abs. 4 BBiG besteht eine Erklärungsfrist von zwei Wochen seit Kenntnis. Ich gehe davon, dass diese bereits überschritten ist, somit wäre die Kündigung unwirksam.

Das Recht der Abmahnung wäre aber möglich und auch eher das mildere Mittel, wenn man seitens Ausbildenden meint, dass ein Gespräch nicht ausreichend ist.

Nein.

Letztendlich zählt nur, dass man die Abschlussprüfung besteht.

Sind deine Noten im BK zu mies, bekommst du nur ein Abgangszeugnis anstatt eines Abschlusszeugnisses.

Was dein AG dazvon hält, ist eine andere Sache, auch wegen einer evtl. Übernahme.

Rede doch mal mit denen und sag, warum du so schlecht bist. Wichtig ist ja auch, dass man in der Praxis gut arbeitet. Nicht jeder ist in der Theorie auch gut.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann

Nein, auszubildende zu kündigen ist extrem schwer. Aber um ein Gespräch wirst du kaum drum herum kommen wenn der Ausbilder das weiß und Interesse daran hat.

Jetzt können sie dich nicht rauswerfen, aber wenn du die Ausbildung nicht schaffst, dann wirst du nicht übernommen.