Ausbildung abgebrochen, Entschädigung zahlen?

4 Antworten

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Kommt drauf an. Bei einer Ausbildung im klassischen Ausbildungsberuf - nein.

Im Bereich der dualen Ausbildung- vielleicht, im Bereich der Beamtenausbildung - mit Sicherheit.

Wenn du deine VFA Ausbildung nachher dann abbrechen möchtest, musst du in der Regel nichts zurückzahlen. Anders sieht es im Beamtenverhältnis aus.

nein, muss man nicht, solange man die kündigungsfristen einhält.

Soll man irgendwas als "Entschädigung" zahlen?

warum sollte man ? nur weil es der öffentliche Dienst ist ?

Vnf2021 
Fragesteller
 18.04.2021, 14:42

Ja, das wollte ich wissen, ob sowas gibts

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xxCORNHOLIOxx  18.04.2021, 14:43
@Vnf2021

nicht das ich wüsste, arbeite auch im öffentlichen Dienst und das wäre mir neu

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