Kann man gleichzeitig Richter und Rechtsanwalt sein?
Danke!
3 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nein. Es gibt aber eine Ausnahme: Richter am Anwaltsgericht(shof). Das ist aber eine ehrenamtliche Position.
Nein, man kann in Deutschland nicht gleichzeitig Richter und Rechtsanwalt sein. Diese beiden Berufe sind aus Gründen der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit strikt getrennt.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Nein, denn diese Nebentätigkeit wäre ein Interessenkonflikt.