Kann man gleichzeitig Richter und Rechtsanwalt sein?

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Nein. Es gibt aber eine Ausnahme: Richter am Anwaltsgericht(shof). Das ist aber eine ehrenamtliche Position.

Nein, man kann in Deutschland nicht gleichzeitig Richter und Rechtsanwalt sein. Diese beiden Berufe sind aus Gründen der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit strikt getrennt.

Nein, denn diese Nebentätigkeit wäre ein Interessenkonflikt.