Kann man entscheiden ob man eine Zahnspange bekommt & ab wann?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Skalasheyla,

natürlich kannst du entscheiden, dass du eine Zahnspange möchtest. Geh zu einem Kieferorthopäden und sag ihm, dass du Privatzahler bist und die Fehlstellungen korrigiert haben möchtest. Der macht das. Und du solltest so ab 3000 € haben mit viel Luft nach oben.

Im Ernst:

Ich gehe davon aus, dass du noch nicht 18 Jahre alt bist. Dann hast du die Chance, dass die Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt.

Dazu muss dir ein Kieferorthopäde Fehlstellungen mindestens der KIG III-Stufe bescheinigen. Das hat er bei dir offensichtlich nicht gemacht. Fehlstellungen die "nur" unter KIG I oder II fallen, kann man auch behandeln und es kann auch sein, dass die für den Patienten sehr störend sind, aber die Krankenkasse übernimmt nicht die Behandlungskosten. Da gibt es auch nichts zu diskutieren.

Du kannst dir selbstverständlich eine Zweitmeinung einholen. Vielleicht bescheinigt der ein anderer eine KIG III -Stufe.

Wenn das nicht klappt, dann hast du noch die oben erwähnte Methode. Aber du bezahlst.

Ich wünsche dir ein Gutes Neues Jahr.

Karliemeinname

Hol dir erstmal eine zweite Meinung bei einem anderen Kieferorthopäden ein.
Man kann auch nur aus ästhetischen Gründen eine Zahnspange bekommen - wird dann aber schwierig mit der Krankenkasse.

shalasheyla 
Fragesteller
 02.01.2022, 00:15

Ich hab auch einen Unterbiss und schiefe Zähne, ist das nicht auch ein Grund für eine Zahnspange? & danke für die Antwort ich werde mir eine zweite Meinung holen 🤍

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champion2013  02.01.2022, 00:22
@shalasheyla

Doch, das sind Gründe, wobei es natürlich auch auf das Ausmaß ankommt, daher ist die zweite Meinung echt wichtig. :)

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Wenn sie medizinisch nicht nötig ist, kannst du sie selbst bezahlen. Kostet dann aber je nach Spange mehrere tausend Euro.

Das entscheidet entweder der Zahnarzt oder der Kieferchirurg.

Könntest du probieren aber es könnte sein das die Krankenkasse das nicht zahlt weil da kein medizinischer Grund ist