Kann man die Hilfe abbrechen wenn man keine Kindeswohlgefährdung mehr hat? Jugendamt?

7 Antworten

Ich würde dir empfehlen, dich direkt bei deiner Sachbearbeiterin im Jugendamt zu melden und deine Probleme mit der SPFH zu schildern. Vielleicht erachtet sie die Hilfe auch nicht mehr als notwendig oder ermöglicht dir einen Wechsel der SPFH.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Lass dir das möglichst schriftlich geben, dass die Hilfe nicht mehr notwendig ist. Warte bis zur nächsten Hilfekonferenz und bleib da ganz ruhig und freundlich, bedank dich für die Hilfe, sag dass du jetzt klar kommst, das und das weiterhin machen möchtest und die Hilfe hiermit nicht verlängern möchtest, aber auf jeden Fall wieder auf das JA zukommt, sobald du nur ansatzweise merkst, dass eine Hilfe gut wäre.

Wenn es klappt, ok. Wenn nicht, dann besteh darauf, dass ein Wechsel stattfindet, damit eine neue Familienhilfe eingesetzt wird. Begründung, zu unterschiedliche Sichtweisen z. B. über das Stillen.

Es liegt keine Kindeswohlgefährdung mehr vor.

Und das beurteilst du oder wer hat das festgestellt?

Is´schon interessant zu lesen, das bei dir gleich zwei verschiedenen Parteien aufschlagen. Einmal die Familienhilfe und dann das Jugendamt.

Und beide haben unrecht. Stellt sich die Frage, warum die erst aktiv werden mußten, obwohl du anscheinend alles im Griff hast.

An deiner Stelle würde ich nichts abbrechen, sondern erst mit den wichtigen Personen besprechen.

LisaMarie897 
Fragesteller
 07.05.2021, 19:21

Nein in meiner Hilfekonferenz haben beide Hilfen gesagt das da keine Kindeswohlgefährdung mehr vor liegt. Das Jugendamt hat dann gesagt das es ab jetzt nur noch um meine Wünsche dann geht. Die Hilfen sind ja vom Jugendamt

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chanfan  07.05.2021, 19:27
@LisaMarie897

Dann ist doch alles gut. Somit verstehe ich dann deine Frage aber auch nicht mehr.

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LisaMarie897 
Fragesteller
 07.05.2021, 21:37
@chanfan

Dann lies nochmal. Ich will die eine Hilfe nicht mehr

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Hey Liebes,

ich arbeite beim Anwalt und habe fast täglich mit solchen oder ähnlichen Fällen zutun.

Am besten zu wendest dich ans Jugendamt, erzählst denen dein Anliegen und dort wird der Sachstand geprüft, gegebenenfalls wird ein Gutachten einer neutralen Person durchgeführt.

Sollte dies nicht deinen Ansprüchen gerecht werden, kannst du dir einen guten Anwalt suchen und dir vom Gericht einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen, sodass du keine Kosten tragen musst. Aber darüber wird dich dein Anwalt intensivst beraten.

Können wir schlecht beurteilen.

Aber wenn es um deine Wünsche geht, hat man das zu respektieren.

Und 11 Monate voll stillen ist schon sehr ordentlich. Ich habe es auf mehr gebracht, weil man sagte, wegen Vorbeugung von Allergien etc. Das hat es nicht unbedingt gebracht, (hatten trotzdem Allergien) aber ich fand stillen insgesamt sehr praktisch.

Und in diesem Hinblick, wie gut das für Baby und Mutter auch ist, sollte jedenach Möglichkeit stillen anfangs, aber jede Mutter hat das Recht irgendwann zu sagen, nee, jetzt reicht es.