Kann man den Stromanbieter kündigen, nach Erhöhung?

6 Antworten

Mein derzeitiger Anbieter hat die Preise erhöht.Deshalb habe ich den Wechselprozess eingeleitet.Der neue Anbieter hat mir bereits geschrieben ab wann es bei ihm losgeht.Ich habe nicht mehr verbraucht und bin nicht hochgestuft worden.Der alte Stromanbieter hat mir die Kündigung schon bestätigt.

Wenn der Stromanbieter die Preise erhöht
Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Stromkunden laut Gesetz dann zu, wenn der Anbieter die Preise erhöht. Hat man keinen Tarif mit Preisgarantie gebucht, kann das jederzeit passieren. Der Anbieter muss eine Preiserhöhung allerdings vorher ankündigen, sodass man sein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen kann. Die Frist, in der man sein Sonderkündigungsrecht nutzen kann, ist allerdings oft kurz, zum Teil beträgt sie nur zwei Wochen. Hier muss man also unter Umständen schnell handeln.
Verbraucher müssen sich dabei keine Sorgen darüber machen, dass sie nach der Kündigung ohne Strom dastehen. Kommt der neue Vertrag nicht pünktlich zustande oder fällt komplett weg, springt zunächst erst einmal wieder der Grundversorger ein.
Sonderkündigungsrecht trotz Erhöhung wegen staatlicher Abgaben?
Übrigens spielt es dabei keine Rolle, ob der Stromanbieter die teureren Preise mit der Erhöhung staatlicher Abgaben begründet. Auch in diesem Fall kann der Kunde auf sein Sonderkündigungsrecht zurückgreifen. Problematisch wird es allerdings, wenn vertraglich vereinbart wurde, dass das Recht auf die Sonderkündigung im Falle der Erhöhung staatlicher Abgaben erlischt. Laut Verbraucherzentrale sollen Stromkunden auch in diesem Fall an ihrem Sonderkündigungsrecht festhalten.

https://www.strom-magazin.de/ratgeber/sonderkuendigungsrecht-strom-preiserhoehungen/

wenn sich der effektive arbeitspreis oder der grundpreis erhöht hat, OHNE dass staatliche abgaben wie die mehrwersteuer etc. erhöht haben, dann ja.

hat man aber z.b. nach dem letzten abrechnungszyklus festgestellt, dass der abschlag besser erhöht wird, damit beim näch ersten mal keine so hohe nachzahlung kommt, ist das keine erhöhung in dem sinne, da die kosten unterm strich gleich bleiben.

theoretisch müssten grund - und arbeitspreis sogar leicht sinken, da ja die mehrwertsteuer gesenkt wurde, hier sollte man mal prüfen, ob, wenn nicht, dies als preiserhöhung zu werten und somit ein grund für die sonderkündigung.

lg, anna

Hallo, kann man dem Stromanbieter kündigen, wenn man nach der Jahresabrechnung hochgestuft wurde?

Du meinst deinen monatlichen Abschlag ?

Nein dann kannst du das sonderkündigungsrecht nicht nutzen.

Du kannst es nutzen wenn der Arbeitspreis oder der Grundpreis sich erhöhen wird.

LG!

Wenn du nach der Jahresabrechnung hoch gestuft wirst, kannst du nicht kündigen. Das ist keine Preiserhöhung, sondern eine Anpassung der monatlichen Abschlagszahlung an deinen Verbrauch.