Kann man den Fitnessstudio Vertrag bei Verzögerung der Eröffnung kündigen?
Ich habe im Oktober 2021 einen 2 Jahres Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen, welches Anfang November 2021 öffnen sollte. Das Studio hat nun zum zweiten Mal die Eröffnung nach hinten geschoben. Zum jetzigen Stand soll es im „März, April 2022“ öffnen. Ich habe meinen alten Vertrag in meinem aktuellen Studio bereits gekündigt und kann somit mehrere Monate keinen Sport treiben. In den AGB‘s ist kein Sonderkündigungsrecht aufgeführt. Besteht die Möglichkeit diesen Vertrag zu kündigen?
Vielen Dank im Voraus für jede Antwort
4 Antworten
Die Bereitstellungspflicht des Vertragspartners ist nicht erfüllt, also entfällt auf jeden Fall der Entgeltanspruch des Fitnessstudios.
Ob es ausreicht für eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund kann ich nicht abschließend bewerten.
Das Fitnessstudio bucht bis zur Eröffnung kein Geld ab, allerdings erfüllt es ja seine Pflicht nicht. Wird der Vertrag dadurch nicht wegen Vertrauensbruch nichtig (ich glaube ich habe so etwas im BGB gelesen)?
klar besteht die Möglichkeit, zum Ablaufdatum in 2 Jahren.
warum wurde die Eröffnung immer wieder verschoben? Beitrag ist erst ab Nutzung fällig.
es wurde als Grund genannt „die Coronapolitik, welche keine Planungssicherheit zulässt“ was aber in meinen Augen wenig Sinn ergibt, wenn das Studio noch nicht betriebsbereit ist
Du brauchst für die Zeit natürlich nichts bezahlen. Und ab dem 1. März 2022 brauchst du auch nur noch die Mindestlaufzeit des Vertrages einzuhalten. Eine automatische Verlängerung um 12 Monate wird dann nicht mehr möglich sein.
Was MÜNDLICH versichert wurde, kannst du sowieso vergessen. Wie willst du das denn beweisen?
Weil ich ausdrücklich nachgefragt habe UND ich den Vertrag nicht alleine unterzeichnet habe. Ich habe sozusagen einen „Zeugen“
Dann kannst du es ja darauf ankommen lassen, wenn du auf Zahlung verklagt wirst. Das Studio müsste dich dann ja verklagen.
Ich will das ganze nicht in einen Rechtsstreit ausarten lassen. Ich möchte lediglich einen Grund für eine Kündigung.
Dann schreibe einfach die Kündigung. Dann siehst du ja, mit welcher Begründung diese abgelehnt wird.
Die erste Kündigung wurde abgelehnt. Es wurde einfach behauptet dass es nicht möglich sei
Dann hast du nur die Möglichkeit, das zu akzeptieren, oder du musst selbst das Geld für einen Anwalt in die Hand nehmen.
Besteht aber kein Kündigungsrecht, oder wird der Vertrag dadurch nicht nichtig, wegen nicht Erfüllung. Weil mir mündlich versichert wurde, dass das Studio im November öffnet?