Stromanbieter über Check 24 wechseln - Neukundenbonus?

3 Antworten

Hallo zusammen, hab schon öfters über check24 meinen Stromanbieter gewechselt, länger als ein Jahr musste ich aber noch nie bleiben um den Neukundenbonus zu bekommen. Bei den Hinweisen heißt es ja auch "Der Bonus wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit mit der dann folgenden Rechnung gutgeschrieben oder ausbezahlt.". Das verstehe ich so, dass bei Kündigung nach einem Jahr die nächste Rechnung gleich die Schlußrechnung ist. Folglich gibts dann auch den Bonus. Meine Erfahrungen bestätigen dabei diese Deutung :) Ich kann aber nur für check24 sprechen. Wie das woanders gehandhabt wird, kann ich nicht sagen.

Hallo SillySymphony!

Wenn in den AGB die Bedingungen für den Neukundenbonus genau so aufgeführt sind, wie von Dir hier wiedergegeben, ist die "... nächste Rechnung ...", die erste Jahresabrechnung, bei welcher dann auch der Neukundenbonus verrechnet wird - werden muss.

Ja, der Neukundenbonus wird, wie angegeben, nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferung gewährt. Hierzu ist nur das fristgerechte Kündigen zwingend!

Übrigens: Fristgerecht kündigen kann man auch schon direkt nach Beginn der Belieferung! Dabei sind 12 Monate : 1. Tag + 365 - 1
Beispiele: Lieferbeginn 01.04.xxxx + 12 Mon. = Vertragsende 31.03.xxxx. Konkreter: 1. Bezugstag, 01.09.2015 = letzter Tag, 31.08.2016, oder 16.05.2015 bis 15.05.2016.

Erfolgt zu diesen Daten eine Kündigung sind 12 Monate Belieferung erfüllt. Die automatische Vertragsverlängerung ist somit sicher ausgeschlossen!

Das eigenständige Kündigen hat den großen Vorteil, dass ICH das Verstreichen von Fristen ausschließe. Dieses Vorgehen bietet mir alle Zeit einen Nachfolgelieferanten auszuwählen und deckt ggf. auftretende Schwachstellen (Übermittlungsfehler, ausbleibende Auftragsbestätigungen [auch eine Kündigung ist ein Auftrag]) gleich mit auf.

Solltest Du noch Interesse an weitere Informationen, den "Wechsel" betreffend haben, schau gerne noch einmal über meine Beitrag zu dieser Frage:

https://www.gutefrage.net/frage/ist-der-stromanbieterwechsel-wirklich-so-easy?foundIn=list-answers-by-user#answer-198565024

Viel Erfolg und alles Gute!

hsb

Die Verrechnung erfolt mit dem 13. Monatsabschlag, also nach Vertragsverlängerung. Das ist in Ordnung, wenn du auf kurze Kündigungsfristen achtest.

Ich wechsel regelmäßig, nehme mir die Boni mit und kündige, falls sich ein günstigerer Tarif anbietet.

Hallo, entschuldige wenn ich mch doof anstelle, aber ich verstehe es nicht ganz. Also wenn ich eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten habe, den Bonus aber erst im 13. Monat ausbezahlt bekäme, dann heisst das ja dass sich der vertrag dan wieder um 12 Monate verlängern müsste? Also würde der Neukundenbonus nur Sinn machen, wenn ich vorhabe 2 Jahre bei demselben Anbieter zu bleiben? Oder verändert sich da etwas an den Kündigungsfristen nach dem 12. Monat?

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@SillySymphony

Nein, nein, du stellst dich doch nicht blöd an. Ist alles doch nur eine Frage des Verständnisses :-)

Deshalb schrieb ich dir, daß du bitte auf die Kündigungsfristen achten sollst, die nach der Mindestvertragslaufzeit gelten. Ich schließe nur Verträge ab, die nach dem 12. Monat 4-8 Wochen Kündigungsfrist haben.

So kann ich meinen Bonus mitnehmen und innerhalb der kurzen Kündigungsfrist schauen, ob es einen günstigeren Anbieter gibt.

Zu meinem Fall: Ich bin von LogoEnergie zu Rheinpower gewechselt. Laufzeit mindestens 12 Monate. Laufzeitende ist März 2017, Verrechnung des Bonus im April 2017. Sollte Rheinpower danach die Preise erhöhen, habe ich ein Kündigungsrecht. Bleiben die Preise gleich, schaue ich nach einem anderen Anbieter, der ebenfalls einen Bonus anbietet. Der Gesamtpreis wird ja nur durch die Boni so viel günstiger, als der jetzige Anbieter.

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