Kann man da was tun?

4 Antworten

Wenn deine Tante schon eine Vorsorgevollmacht von deiner Oma bekommen hat, dann kann deine Oma diese auch widerrufen. Wegen der geistigen Verfassung: Sucht euch einen Anwalt und wendet euch ans Betreuungsgericht. Dort werden sie mit deiner Oma sprechen und feststellen, ob sie eine Betreuung braucht oder nicht. Und falls ja, könnte sie z. B. auch deinen Vater oder dich bestimmen zum Betreuer bestimmen. Angehört werden muss sie auf jeden Fall.

Wenn das Haus deiner Oma bzw. deinem Vater gehörte, kann es deine Tante überhaupt nicht verkaufen. Zumindest müsste deine Oma auch angehört werden. Leider (ich habe selbst so einen Fall erlebt) sind alte Leute oft konfliktscheu und lassen sich alles gefallen. In meinem Fall hatte die alte Dame nur um des lieben Friedens willen einem Sohn die Vorsorgevollmacht ausgestellt, der seine Mutter gar nicht gut behandelt hat. Einmal regte er sich auf, weil wir einen Arzt gerufen hatten, als es ihr schlecht ging. Damals musste man noch 10.- € Quartalsgebühr zahlen - das war ihm schon zuviel. Zum Schluss hat er ihre Ersparnisse (die sie für ihre Beerdigung vorgesehen hatte) nach und nach abgehoben und sie ins Pflegeheim abgeschoben, wo sie dann von Sozialhilfe leben musste. Das Taschengeld, das ihr davon zustand, hat sie auch nicht gesehen.

Also: Deine Oma hat jedes Recht, über ihr Leben selbst zu bestimmen. Wenn sie es aber unterlässt, weil sie nicht mit deiner Tante streiten will, kannst du ihr auch nicht helfen. Ohne Anwalt und Gericht wird es wahrscheinlich bei euch nicht gehen.

Wenn das Haus bereits auf deinen Vater überschrieben war, kann es die Tante eigentlich nicht verkaufen, ihr solltet echt schnellstmöglich zum Anwalt.

Was deine Tante mit eurer Oma treibt klingt für mich sehr nach Entmündigung, auch da könnt ihr beim Anwalt mit nachfragen, was man dagegen unternehmen kann.

Alles Gute für euch

ich weiß nicht warum da alle nach einen Anwalt schreien. Eine Entmündigung wird von Gericht angeordnet nach einen Gutachten. Dass das jemand hintenrum machen kann, gibt nur in schlechten Filmen. Man kann ein Haus nicht überschreiben, sondern nur verkaufen, verschenken und wenn jemand gestorben ist, vererben. Wenn das Haus denmVater gehört hat, müssen sie weder ausziehen, noch kann es verkauft werden. Aber ich vermute, hier der häufige Fall, dass wieder jemand es nicht geschafft hat sein Erbe rechzeitig zu regeln, weil er ja noch ewig lebt.

Claud18  29.02.2024, 04:58

Eine Entmündigung gibt es nicht mehr, es kann lediglich eine Betreuung angeordnet. werden. Und auch dann kann die Person, die betreut werden soll, mitentscheiden.

0

Ihr solltet euch einen guten Anwalt suchen.