Kann man als deutscher im kriegsfall eingezogen werden wenn man in der schweiz wohnt?
Wohne jetzt seit ca einem jahr in der schweiz und würde gerne wissen ob ich im kriegsfall aus der schweiz eingezogen werden würde:o
6 Antworten
"Eingezogen" im klassischen Sinne kannst du in Deutschland sowieso nicht. Zumindest nicht in den Wehrdienst. Dies verbietet nämlich Artikel 4 GG Absatz 3 "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. [...]"
Einberufen können sie einen, sie können einen jedoch nicht zwingen als Soldat zu kämpfen. Man kann in dem Fall auch Zivildienst machen.
Jeder in DE kann eingezogen werden, es gibt auch viele Aufgaben ohne Waffengebrauch im Krieg. Logistik, Sanitätsdienst, Produktion, Feuerwehr etc.
Eben. Das ist dann aber Zivildienst und kein Wehrdienst.
Salue
Selbst im 2. Weltkrieg durfte Deutschland seine Bürger im Ausland nicht rekrutieren.
Sie versuchten es in einigen Fällen trotzdem und drohten an, dass die Leute ihre Deutsche Staatsangehörigkeit, nach dem gewonnenen Krieg, verlieren würden.
Nur wenige sind dann tatsächlich "freiwillig" nach Deutschland gereist um als Kanonenfutter im Osten zu sterben. Sie hatten ja, im Gegensatz zu den Deutschen die freie Presse und wussten was da abläuft.
Hingegen haben andere, vormals Regimegegner, die Gelegenheit genutzt und sie sind Schweizer geworden.
Tellensohn
Zwangseinziehen kann man nur jene Personen, denen man auf eigenem Staatsgebiet habhaft wird. Wohnst du im Ausland, konkret in der Schweiz, kann dich der deutsche Bund nicht holen. Dann würde ich mich aber auch nicht mehr für eine ganze Weile in Deutschland blicken lassen.
Wenn du schweizer Staatsbürger bist, nicht.
Nein.
In einem Spannungsfall, oder gar Verteidigungsfall, kann die Bundeswehr alle Wehrpflichtigen im Alter von 18 bis 60 Jahre einberufen. Wehrpflichtig bleiben weiterhin alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind.