Kann man 2 Tadel fur die gleiche Tat bekommen?

4 Antworten

Hä?!

Natürlich musst du dein Handy dann trotzdem abgeben. Dir Regel besteht ja unabhängig davon ob du ihr folgst oder nicht.

Und für jedes Missachten einer Regel kannst du gestraft werden.

KazutoKirigayaa 
Fragesteller
 28.09.2021, 07:10

Ja aber ich habe ja schon ein Tadel bekommen und war bei meinem Vater. Lehrer sollten nicht das Recht haben mir dass Handy jetzt noch wegzunehmen

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Naja nach der Maßnahme Tadel und Aufforderung das Handy abzugeben ist das ganze ein erneutes Verweigern und kann einen neuen Tadel geben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen

Aus deiner Schilderung kann ich den Hergang zwar nicht so ganz verstehen.

Grundsätzlich berechtigt eine Strafe jedoch nicht dazu, die bestrafte Tat dann durchziehen zu dürfen bzw. die sachlichen Konsequenzen dafür nicht zu tragen.

Beispiel: Wenn man ein Objekt gestohlen hat und dafür eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bekommt, darf man das gestohlene Objekt "trotzdem" nicht behalten.

Und wenn man ein Fehlverhalten wiederholt, kann man dafür wieder getadelt oder bestraft werden.

KazutoKirigayaa 
Fragesteller
 28.09.2021, 07:06

Mein Handy ist aber nunmal Mein Eigentum. Die Lehrer hätten gesagt dass meine Eltern dass Handy dann abholen, was aber kein Sinn macht weil ich jetzt wieder Zuhause war und wieder auf dem Weg zur Schule

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ZuumZuum  28.09.2021, 08:22
@KazutoKirigayaa

Du hättest ruhig erwähnen können, das es sichum eine Sache in der Schule handelt.
Da ist nämlich ein riesiger Unterschied im Verstoß gegen eine Schulordnung, und dem Begehen einer Straftat mit Beschlagnahme von Gegenständen zur Beweissicherung durch den Staatsanwalt.

Bei Wiederholung einer einmal getadelten Sache kann durchaus ein Bussgeld erhoben, und in weiterem Verlauf auch ein Schulverweis die Folge sein.

Aber wenn Du sowieso nach Afghanistan willst, soll dir das dann auch egal sein, oder?

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KazutoKirigayaa 
Fragesteller
 28.09.2021, 07:09

ich habe das Fehlverhalten nicht wiederholt sondern es ist immernoch die SELBE.

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Paguangare  28.09.2021, 09:33
@Bibadchoia

War der Ablauf in etwa so:

Du hast dein Handy in der Schule in einer Situation benutzt, wo es verboten war, z.B. im Unterricht. Das hat eine Lehrkraft bemerkt und dich dazu aufgefordert, gemäß den Regeln das Handy abzugeben. Es würde dann aufbewahrt werden, bis deine Eltern es abholen. Daraufhin hast du dich geweigert, das Handy auszuhändigen. Deswegen hast du einen offiziellen Tadel als Sanktion bekommen.

Nachdem der Tadel dokumentiert worden ist, bist du nochmals dazu aufgefordert worden, das Handy abzugeben.

Und nun möchtest du dich darauf berufen, dass die Pflicht zur Abgabe des Handys deiner Meinung nach entfiele, weil du ja durch den Tadel schon gebüßt hättest.

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Wenn es so gelaufen sein sollte, so bin ich der Meinung, dass du nicht Recht hast. Du stehst weiterhin in der Pflicht, das Handy abzugeben und es von den Eltern abholen zu lassen.

Allerdings ist es so, dass Lehrer zur Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen keine polizeilichen Gewaltbefugnisse haben. Sie können dich nicht anfassen und dir das Handy entwinden. Also können sie nur solche Maßnahmen wie Tadel anwenden.

Wenn dir ein Tadel egal bist, und du einfach faktisch dein Fehlverhalten durchdrückst (dein Handy behältst, im Gegensatz zu anderen Klassenkameraden, die sich den Regeln beugen und es abgeben), dann stellt dies einen Autoritätsverlust der Lehrkraft dar.

Von daher kam wohl die Androhung eines zweiten Tadels.

Solche Zeitgenossen, die ganz bewusst gegen Regeln verstoßen, dann aber minutiös auf ihre Rechte pochen, gefallen mir nicht.

Würdest du nach Afghanistan auswandern, dann hättest du aber wirklich Probleme bei Regelverstößen. Es würde nicht bei Tadeln bleiben, sondern du würdest viel härter angepackt werden.

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Bibadchoia  28.09.2021, 12:47
@Paguangare

Ich verstehe nicht worauf du hinauswillst? Ich bin fürs Handy abgeben. Und stimme dir auch sonst zu..

Ich denke du wolltest ihn markieren.

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Paguangare  28.09.2021, 16:08
@Bibadchoia

Der Fragesteller hat etwas Schwierigkeiten damit, Sachverhalte verständlich darzustellen. Deshalb wollte ich erst einmal herausfinden, was überhaupt gelaufen ist.

Und dann finde ich es eine interessante juristische und moralische Fragestellung, ob ein Schüler tatsächlich für ein und dasselbe Delikt mehrere Sanktionen bekommen kann. Wenn also ein Tadel eingetragen ist, kann der Schüler dann im Tagestakt immer weitere Tadel bekommen, so lange er sein Handy nicht zwecks Konfiszierung aus der Hand gibt, selbst wenn die ursprüngliche Situation schon längst vorbei ist? Und wohin soll das führen? Wird der Schüler nach der Akkumulation einer bestimmten Anzahl von Tadeln der Schule verwiesen, selbst wenn er nur einmalig sein Handy während des Unterrichts angeschaltet hatte?

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Bibadchoia  29.09.2021, 13:41
@Paguangare

Ich denke dennoch dass du ihn markieren wolltest. Da du ihn in schließlich in deinem Kommentar angesprochen hast.

"Wenn also ein Tadel eingetragen ist, kann der Schüler dann im Tagestakt immer weitere Tadel bekommen, so lange er sein Handy nicht zwecks Konfiszierung aus der Hand gibt, selbst wenn die ursprüngliche Situation schon längst vorbei ist?"

Das denke ich nicht. Sonst würden wir ja (dummes Beispiel) für einmal Falschparken auch ständig neu zahlen müssen. Ist nicht der Fall, aber wenn wir uns der Strafe des Vergehens entziehen, dann folgen weitere.

Also1. Tadel er hat sein Handy benutzt -> Folge er muss es abgeben!

Er weigert sich dagegen und widerspricht so wieder den Regeln -> 2. Tadel.

So einfach ist das doch oder nicht?

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Paguangare  29.09.2021, 23:20
@Bibadchoia

Was bedeutet eigentlich "jemanden markieren"? Ich kenne den Ausdruck nicht.

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Bibadchoia  30.09.2021, 13:23
@Paguangare

GIDF

Aber hier ist die Definition, damit ich nichts falsches sage:

Was bedeutet jemanden markieren?

Das Markieren, teilweise auch "Verlinken" genannt, bedeutet das Kennzeichnen anderer Personen in Beiträgen (Text und Bilder) in Sozialen Netzwerken: In Kommentaren und begleitenden Texten zu anderen Inhalten können Personen mit ihrem (Nutzer-)Namen verlinkt werden.

In deinem Kommentar oben hast du mich "markiert"/angesprochen. Hast aber über ihn und seine Situation geredet und darin ihn mit "Du" angesprochen. Deshalb war die Markierung von mir unnötig.

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Paguangare  01.10.2021, 07:29
@Bibadchoia

Entschuldigung. Da habe ich mich aus Versehen an deinen Kommentar herangehängt statt an einen Beitrag des Fragestellers.

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Bibadchoia  01.10.2021, 20:49
@Paguangare

Alles gut. Mach dir keinen Kopf, es war interessant deine Antworten zu lesen. Du schreibst gut!

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Das verstösst eventuell gegen das Ne bis in idem Prinzip