Kann Jemand diesen Fall erklären? ich kann nicht verstehen, warum hat Enkelin kein Recht zum Besitz? Sie ist schon Eigentümer, oder?
4 Antworten
Dieser Thema hatten wir doch schon, oder?!
Habe es soeben rechtlich gesehen ziemlich "durchgekaut".
Deinen hier angeführter Themenbereich "Wissen, Mathematik, Information & Logik" kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen, weil es sich um eine reine (juristische!) Rechtsfrage handelt.
Besitz und Eigentum sind 2 verschiedene Sachen.
Das wurde Dir sicher auch entsprechend im Unterricht erklärt.
Und natürlich kann die Oma (als Eigentümerin) den "übergebenen" Besitz wieder herausverlangen.
Es wurde ja kein "Eigentum" übertragen in Form einer Schenkung, Verkauf o.ä.
Die Frage ist wohl, was heißt "gegeben". War es eine Leihgabe oder eine Schenkung? Das muss aus dem Kontext der Übergabe hervorgehen. Wenn es nur eine Leihgabe war, dann ist die Großmutter die Eigentümerin und kann ihr Eigentum jederzeit zurückverlangen (außer etwas anderes ist ausgemacht), bei einer Schenkung wäre die Enkelin die neue Eigentümerin.
Ausgezeichnete Antwort!
Die juristische Spitzfindigkeit dieses Fallbeispiels (bzw. die Fußangel) liegt ja im schwammigen Wort "gegeben". Lässt alle Interpretationsmöglichkeiten offen.
Meine konkreten Ausführungen dazu siehe hier:
Das Tafelbild ist grauenhaft, denn der Text verwirrt mehr als er klärt.
So weit ich das sehe, steht da, dass die Enkelin der Besitzer ist ("+") und die Großmutter nicht die Eigentümerin ("-").
"Oma" ist ein Kosename oder eine Beleidigung.
Das Tafelbild ist grauenhaft, denn der Text verwirrt mehr als er klärt.