Kann ich von jemanden mein Geld zurück verlangen, das ich für ihn aufgenommen habe, ohne schriftlichen Vertrag und nur mündliche Zusage zur Hilfe beim Abzahlen?

6 Antworten

Babara

Biete dem Schuldner Abzahlungsraten in geringer Höhe an.

Mit der ersten Zahlung durch den Schuldner gilt deine Forderung als annerkannt.

Bei weiterem Verzug kannst du dann versuchen, gegen ihn massiv vorgehen.

Hast du ihn form- und fristgerecht wegen des Darlehens (nicht Schenkung) erfolglos in Verzug gesetzt, würde ich einen Mahnbescheid riskieren.

Wenn du nachweisen kannst, dass er das Geld von dir bekommen hat, z. B. durch eine Überweisung von deinem Konto auf sein Konto, wäre das schon mal ein Nachweis.

Allerdings dürfte auf dem Kontoauszug nicht vermerkt sein, dass diese Zahlung dazu dient, dass der Empfänger damit seine Schulden bezahlt.

Ich würde dem Geldempfänger schriftlich mitteilen, dass du das Geld von ihm zurückhaben möchtest. Eventuell bietest du ihm Ratenzahlungen an.

Sobald die erste vereinbarte Rate bei dir eingegangen ist, solltest du im Nachhinein einen schrifltichen Vertrag mit deinem Schuldner machen.

Weigert sich der Schuldner eine vertragliche Vereinbarung zu unterschreiben, bleibt dir wahrscheinlich nur der Gang zum Anwalt, wenn er nicht zahlt.

Es bestünde ja auch die Möglichkeit, dass du eine Vereinarung schriftlich erstellst, diese ihm zukommen lässt, er diese unterschreibt. Diese Vereinbarung würde ich ihm schon mit dem ersten Brief zukommen lassen.

Vielleicht hast du Glück und er unterschreibt und noch mehr Glück, wenn er dann auch zahlt.

Natürlich kannst Du das Geld zurück verlangen. Es handelt sich um einen mündlichen Vertrag und der ist genauso gültig, wie ein schriftlicher Vertrag.

Das Problem ist nur, dies zu beweisen, wenn nichts schriftlich vorliegt, es keine Zeugen gibt .

Wenn aus dem Verwendungszweck Deiner Überweisung (z.B. "Darlehen") zu ersehen ist, dass Du ihm das Geld geliehen hast, reicht das als Nachweis.

Wenn Du keine Zeugen und keinen Nachweis hast und der "Jemand" bestreitet, dass Du ihm Geld geliehen hast, kannst Du das Geld leider abschreiben.

Wenn er es nicht abstreitet, mach es, wie @Ontario in seiner/ihrer Antwort ab dem dritten Absatz geschrieben hat.

Ein kleiner gut gemeinter Tipp:

Gib Dir etwas Mühe bei der Formulierung Deiner Frage und pack nicht vier Sachen in einen Satz, den man dann dreimal lesen muss, um ihn zu verstehen. Ich gebe mir auch Mühe, Dir eine gut verständliche Antwort zu geben.

Ja, nur ohne Erfolgsaussichten. Du hast keinerlei Beweise, dass du ihm Geld gegeben hast. Insofern reicht es schon, wenn er abstreitet, jemals einen Cent von dir gesehen zu haben.

barbara2804 
Fragesteller
 02.11.2017, 12:30

Doch, kann ich beweisen, denn das Geld wurde auf seinen Konto überwiesen und man kann von Bankarchiv alle alten Auszüge ausdrucken lassen

Throner  02.11.2017, 13:45
@barbara2804

Der Empfänger kann aber argumentieren: "Jau, die Überweisungsumme war eine Schenkung. 

Was hast Du denn für einen Verwendungszweck bei der Überweisung angegeben ?

TreudoofeTomate  03.11.2017, 11:28
@barbara2804

Das beweist gar nicht. Nicht jede überwiesene Summe ist ein Darlehen. Er könnte einwenden, dass du ihm Geld geschuldet und es zurückgezahlt hast. Oder der Betrag war eine Schenkung, war eine Überweisung für eine größere gemeinsame Ausgabe usw.

Zappzappzapp  03.11.2017, 12:14
@TreudoofeTomate

Der Verwendungszweck ist wichtig. Wenn dort etwas von Darlehen o.Ä. steht, reicht das. Ich befürchte allerdings, so etwas steht dort nicht.

Detlef32  03.11.2017, 02:26

Dazu kommt: Selbst wenn Du über die Überweisung beweisen kannst, dass es ein Darlehen war - Du musst erstmal Klage einreichen und den Prozess gewinnen. Und das kann dauern und kostet Geld.

Die schnellste Möglichkeit ist ein Mahnbescheid. 

Den kannst Du selbst beantragen und vollstrecken lassen. Kostet aber was (googeln). 

Und dann passiert folgendes: 

Entweder der Schuldner zahlt - fein. 

Oder der Schuldner zahlt nicht widerspricht aber auch nicht - auch fein dann hast Du einen vollstreckbaren Titel. Der bringt Dir zwar nix wenn der Schuldner kein Geld hat aber immerhin.

Oder der Schuldner widerspricht. 

Dann stehst Du am Anfang. Um zum Geld zu kommen musst Du klagen und um zu klagen brauchst Du Beweise, Nerven und Geld und das Glück erstens den Prozess zu gewinnen und dann noch das Glück das der Schuldner noch Geld hat um die Schulden nebst Prozesskosten zu zahlen.

TreudoofeTomate  03.11.2017, 11:26
@Detlef32

Detlef32, nur mal so als Frage... muss ich den Anspruch nicht glaubhaft machen, um einen Mahnbescheid zu erwirken?

Zappzappzapp  03.11.2017, 12:19
@TreudoofeTomate

Für einen Mahnbescheid muss man zunächst nichts beweisen. Das muss man erst, wenn dem Bescheid widersprochen wird und man vor Gericht klagt.

Es trifft in diesem Fall zwar nicht zu, aber ein zusätzlicher Hinweis: Es ist wichtig, einem Mahnbescheid bei einer unberechtigten Forderung auf jeden Fall zu widersprechen, da man sonst die Forderung anerkennt.

ohne Beweise bist du am A...h - DU hast den Kredit aufgenommen und keinen weiteren Kreditvertrag mit dem Freund abgeschlossen - schöner Freund