Kann ich verlangen, dass mein Nachbar seinen Bambus entfernt, der in mein Grundstück hineinwurzelt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast einen Anspruch nach § 1014 BGB auf Beseitigung der Beeinträchtigung. Wenn er nicht reagiert, hast Du eine Selbsthilfrecht nach § 910 BGB.

Einen Anspruch auf Schadensersatz finde ich ich implizit nicht, aber wenn Dich die Selbsthilfe Geld kostet, müsstest Du die Auslagen in Rechnung stellen können.

KausT 
Fragesteller
 23.03.2012, 20:04

Endlich mal jemand mit einer Referenz auf ein Gesetz. Ich werde mal versuchen rauszufinden was da genau steht. Leider sind es am Ende immer Grundsatzurteile und Präzedenzfälle, die zeigen wie das Recht hier in der Praxis angewendet wird. Mit der Selbsthilfe und den Auslagen hierfür ist das so eine Sache. Natürlich könnte ich die Kosten für die fachgerechte Installation einer Wurzelsperre durch mich oder eine Fachfirma einfordern, aber dann sind wir wieder einmal bei dem Klageweg, da mein Nachbar sicherlich nicht das Portemonnaie freiwillig aufmacht. Es ist aber durchaus eine denkbare Variante, wenn ich in meiner Verzweiflung schon die Arbeit und Kosten auf mich nehme.

Meandor  23.03.2012, 20:27
@KausT

Naja, das Selbsthilferecht aus dem § 910 BGB hast Du auf jeden Fall. Und bei Wurzeln musst Du ihn vorher nicht mal anmahnen. Ich würd es aber trotzdem vorher mal anmahnen.

Wegen Zugangsbestätigung nimm eine dritte Person mit, die nicht zu Deinem Freundkreis gehört. und die seriös ist. Ein Arbeitskollege, der nicht gerade vorbestraft ist, wäre eine Idee.

Du lässt ihn das Schreiben lesen, und ihn zuschauen, wie Du es eintütest und in den Briefkasten wirfst. Er darf das Schreiben nicht aus den Augen verlieren. Dann lässt Du ihn einfach einen Zettel unterschreiben, in dem er den Einwurf bestätigt.

Das ist mehr oder minder die einzige Möglichkeit eine kostengünstige rechtsgültige Zustellung zu erwirken.

KausT 
Fragesteller
 23.03.2012, 22:23
@KausT

Hallo Meandor! Letztlich hat dein Hinweis den Ausschlag gegeben mal in das BGB zu schauen. Allerdings ist es nicht §1014, sondern §1004, der mich auf ein Urteil aus Niedersachsen gebracht hat, das 2010 genau in meinem Sinne entschieden hatte. Für denjenigen/diejenige den/die es interessiert, hier ist der link

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE216072010&st=null&showdoccase=1

Nun könnte es nur noch gegenteilige Urteile aus Schleswig-Holstein geben, was ich ehrlich gesagt nicht glaube, aber in der Juristerei, so habe ich gelernt, ist nicht immer alles eindeutig.

Vielen Dank nochmal an alle, die mir geantwortet haben.

KausT

Meandor  24.03.2012, 01:54
@KausT

Sorry, die 1014 war ein Fehler, den gibt's gar nicht mehr. 1004 ist natürlich richtig.

Bei Rechtskunde gilt immer 2 Juristen, min. 3 Meinungen.

Aber die Meinung, die in dem von Dir angeführten Urteil vertreten wird, dürfte bundeseinheitlich sein.

na klar kannst du dass verlangen es ist dann auf deinem grundstück

KausT 
Fragesteller
 23.03.2012, 19:37

Bitte nicht böse sein, aber das klingt so wie Stammtischrecht. Ich fühle mich durchaus im Recht, aber Gerichte entscheiden eben nach unterschiedlichen Kriterien, wie beispielsweise Gewohnheitsrecht, Beeinträchtigung oder Schaden und desweiteren mehr. Ein Schaden in finanzieller Hinsicht ist mir allerdings noch nicht entstanden, lediglich Arbeit beim Entfernen der Wurzeln. Allenfalls könnte ich mit der Abwendung eines zukünftigen Schaden argumentieren, wenn der Bambus irgendwann die Terasse erreicht hat.

Ja du Kanst ihn Bitten den Bambus zu Entvernen oder ihn selber abschneiden wenn er es nicht tut BZW die Wurtzeln abtrennen

KausT 
Fragesteller
 23.03.2012, 19:41

Ich weiß, dass man überhängende Äste und Wurzeln des Nachbarn entfernen darf, aber dass ist hier nicht genug. Denn ich will verhindern, dass der Bambus eines Tages mein gesamtes Grundstück unterwandert und ich den Kosten für das Auskoffern meines Grundstücks hinterherlaufen muss. Es gibt tatsächlich derartige Berichte im Web.

Wenn du Strafrechtlich wegen Nötigung (vieleicht fällt dir noch was besseres ein) anzeigst, kannst du bei Gewinn des Verfahrens die Zvilklage machen und er hat zusätzlich die Kosten vom Strafverfahren am 4rsch.

Aber ich bin kein Rechtsexperte.

Wenn der Typ wirklich so merkbefreit ist, wie du beschreibst, würd ich das volle Programm fahren, mit Gutachten und mit ner professionellen, namhaften Gartenfirma, die richtig teuer kommt. Weil, muß ja alles fachmännisch entfernt werden und so...

Du kommst aber nicht darum herum, dir einen Anwalt zu suchen, der nen Namen hat und dir den Weg zeigt oder in professionellen Foren nachzufragen.

Wahrscheinlich lohnt es sich, von dem Nachbarn VORHER was schriftliches zu bekommen, daß er seit soundsolange schon nicht bereit ist, das Unkraut entfernen zu lassen. Dann hat das Strafgericht schonmal was Handfestes an der Hand und du kannst nachweisen, daß du es lange Zeit gütlich versucht hast.

Taktik und Nachweise sind immer gut! Dann freuen sich die Richter noch mehr über sonen **ioten.

Hinweis: ich bin kein Experte für Recht.

Meandor  23.03.2012, 20:17

Nötigung § 240 StGB:

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,

Das Überwachsen einer Wurzel mag zwar mit einer gewissen Gewalt zu tun haben, aber es fehlt der Vorsatz des Garteninhabers. Außer Du kannst beweisen, dass er die Wurzeln so erzieht, dass sie genau in Deinen Garten wachsen.

Der strafrechtliche Teil bleibt also außer Betracht.

Was das volle Programm betrifft. Die hast im Zivilrecht grundsätzlich eine Schadensminderungspflicht. Du musst die Wurzel also mit dem mindesten Aufwand entfernen lassen. Eine extra teuer Firma auszuwählen führt höchstens dazu, dass man auf den Kosten sitzen bleibt. Der Fragestelle weis ja jetzt schon, dass es ca. 250 Euro Kosten wird. Wenn er jetzt eine Firma für 700 Euro anrücken lässt, ist das unverhältnismässig.

laberhannes  23.03.2012, 22:09
@Meandor

danke! also das war so gemeint:

er wird genötigt, den mist entfernen zu lassen, weil es klar war, daß die wurzel halt so ausschlägt wie es bambus tut und die nicht verbaute sperre gilt für ich als unterlassung einer diesbezüglich wichtigen vorrichtung?

zu konstruiert?

nötigung von "ich werde genötigt", dieses und jenes zu tun (entfernen der wurzel, bambus schlagen) spielt keine rolle? er will ja schließlich keinen.

KausT 
Fragesteller
 23.03.2012, 20:18

Danke für Deinen Hinweis, dass Du kein Rechtsexperte bist, aber das wird aus Deinem Text schon ersichtlich. Du gibst mir auf der moralischen Ebene ja Recht, aber das hilft hier nix und der Nachbar wird mir nichts schriftlich geben, so "merkbefreit" ist selbst der nicht. Einzig hilfreich ist der Hinweis auf professionelle Foren. Ich nehme an Du sprichst von den kommerziellen Rechtsberatungen im Netz. Genau die werde ich zunächst einmal in Anspruch nehmen bevor ich mich auf die Socken mache zum Anwalt. Oder kennst Du ein etwa kostenloses Rechtsportal?

laberhannes  23.03.2012, 22:10
@KausT

ich empfehle einen anwalt. es gibt zwar ein ganz bekanntes rechtsforum, ich weiß aber nicht, ob die "rechtshilfe" leisten.

Meandor  26.03.2012, 17:10
@laberhannes

@laberhannes

Du meinst der Nachbar, bei dem die Wurzel in den Garten wächst, wäre bereits dadurch genötigt, dass er die Wurzel entfernen muss, weil... ... die Wurzel halt seinen Garten kaputt macht.

Für Nötigung brauchen wir trotzdem einen Vorsatz. Dafür müsste die Staatsanwaltschaft, nachweisen können, dass der böse Nachbar, den Bambus absichtlich so gepflanzt hat, dass die Wurzel nur zum guten Nachbarn wachsen können UND das die Wurzelsperre absichtlich nicht eingebaut wurde, damit die Wurzeln zum guten Nachbarn wachsen müssen.

Dieses Verfahren wird kein Staatsanwalt weiterverfolgen. Das würde unter Verschwendung von Steuergeldern laufen, da kein öffentliches Interesse besteht.

Die Sache wird ein Zivilrechtsstreit bleiben.

wie wäre es denn, einen ungeahnten Segen aus dieser kostenlosen Goldgrube zu ziehen?Bambus ist etwas wunderschönes und dafür vor Gericht zu ziehen würde sich doch wohl nur lohnen wenn der Nachbar ihn stiehlt. Man kann sowohl die Bambushalme/Rohre sowie die Rhizome zu Geld machen und muss es nicht den Anwälten in den Rachen schmeißen. Man kann die die Wurzelausläufer am besten mit einem Spaten in den Griff bekommen und die zarten Austriebe kann man sogar essen...Bambussprossen, es ist eine Delikatesse die sich auch sehr gut an "Asia" Läden verkaufen läßt. Ich kenne mittlerweile zwei Familien in Deutschland die ihren Bambus vermarkten. Das ganze ist auch noch mit sehr wenig Arbeit verbunden. Man sollte also immer das beste aus einer Situation machen.

www.paraguay-naturhaus.de