Nachbar lässt Dachrinne reinigen - ich soll zahlen
Hallo Zusammen!
Auf unserem Grundstück stehen schon immer zwei Birken. Mein Nachbar hat jetzt seine Dachrinne reinigen lassen und verlangt das ich die Kosten übernehme. Er hätte diese ja wegen unserem Laub reinigen lassen müssen. Kann er das rechtlich verlangen?
Über Antworten wäre ich dankbar... LG
5 Antworten
Nein! Steht im Gesetzt das ist Natur und er darf nur das Geld verlangen wenn die Bäume auf sein Grundstück ragen. Sonst nicht!
Schau mal hier, da gibt es ein Urteil: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/laub-nachbar.htm
Nö, kann er nicht. Für Natureinflüsse wie Laub von Bäumen oder dergleichen ist ausschließlich die Natur verantwortlich.
nein, nicht zahlen
Nein,ich denke, mit dem Laub muss er leben. Selbt wenn in näherer Umgebung nicht ein einiziger Baum stünde, müsste er seine Dachrinne regelmäßig reinigen lassen, da sammelt sich auch ohne Bäume unglaublich viel Dreck.
Hier auch nochmal eine Beschreibung zum Problem:
Mit Laubfall von benachbarten Bäumen und mit gelegentlich herabfallenden Zweigen müssen sich Grundstücks-Besitzer abfinden, - jedenfalls dann, wenn solche Beeinträchtigungen ortsüblich sind. Fallen Laub, Nadeln oder Zapfen aus dem Garten des Nachbarn auf das eigene Grundstück oder in die Dachrinne, so ist dies in der Regel zu dulden.
Das Laub von überhängenden Bäumen muss man sogar selbst zusammen rechen, nicht etwa der Baumbesitzer. In Wohngegenden mit Einfamilienhäusern und Gärten sei nun einmal mit Blättern zu rechnen, Landgericht Nürnberg-Fürth. Laubbefall vom Nachbargrundstück ist in der Regel vom Eigentümer des betroffenen Grundstücks entschädigungslos hinzunehmen.
Das gilt auch, wenn das Laub in das offene Schwimmbad des betroffenen Eigentümers fällt und erhöhte Kosten für die Reinigung anfallen. Laub und Schatten Kein Abwehranspruch gegen ortsüblichen Laubfall von Bäumen aus benachbarten Gärten Kein Anspruch auf Zurückschneiden von Bäumen, um mehr Licht zu bekommen. Laub, Blüten und ähnliches sind regelmäßig keine Einwirkungen, die der Nachbar nach § 906 I BGB verbieten
Quelle: http://www.informationen-new.de/Nachbargesetz-Laub.html