Kann ich nach der Schule Ghusl machen und trotzdem fasten?

1 Antwort

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As-Salamu Alaykum Wa-Rahmatullahi Wa Barakatuh,

in diesen Fiqh Regel bin ich nicht ganz fit aber ich habe etwas diesbezüglich für dich gefunden:

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Die Gelehrten sind sich ausnahmslos einig, dass das Fasten einer Person, die sich im Janabah-Zustand befindet, gültig ist, sei dieser Zustand durch einen feuchten Traum oder den Beischlaf verursacht worden. Wenn die menstruierende Frau oder die Wöchnerin in der Nacht aufhört zu bluten, und die Morgendämmerung eintritt, bevor sie die Ganzkörperwaschung (Ghusl) vollzieht, so ist ihr Fasten gültig und sie muss es vollenden, ungeachtet dessen, ob sie die Ganzkörperwaschung absichtlich nicht vollzogen hat, diese vergessen hat, einen oder keinen Entschuldigungsgrund hatte. Dies ist unsere Rechtsmeinung (Madhab), sowie die Meinung aller Gelehrten, mit Ausnahme dessen, was über einige Altvorderen berichtet wurde, wir jedoch nicht wissen, ob das authentisch ist oder nicht.“

Das müsste deine Frage beantworten.

Und Allah weiß es am besten.

HayatAlMuslim

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium beim Sheikh

Ilea15 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 13:44

Wa aleykum'is salam wa rahmatullahi wa barakatuh

Dankeschön für deine Antwort ❤️

Schönen Ramadan dir und inshallah wird dein fasten angenommen :)

HayatAlMuslim  04.03.2025, 14:29
@Ilea15

Allahumma Amin. Insallah deines auch.

Möge Allah dir das richtige Verständnis in der Religion geben.

Barakallahu Feek