Wa alaykum as-salam wa rahmatullahi wa barakatuh,

solange du keine Gewissheit hast und nur Zweifel ist dein Gebet gültig.

Es gibt eine Regel im Islam:

Al-yaqīnu lā yuzālu bish-shakk
Bedeutung: Gewissheit wird nicht durch Zweifel aufgehoben.

Wenn du dir bei etwas sicher warst und dann später Zweifel aufkommen, ob etwas das ungültig gemacht haben könnte, dann gilt weiterhin der Zustand der Gewissheit. Du hast also keine Gewissheit darüber ob Urin gekommen ist oder nicht sondern nur Zweifel, daher ist dein Gebet gültig.

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Lass dich nicht vom Sheitan irre machen.

Wasche dein Genital und deine Hoden und wechsle deine Unterhose. Damit hat sich das Thema erledigt.

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Das ist ein Nichtmuslimischer Brauch bzw. Ritual und daher Haram.

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As-Salamu Alaykum Wa-Rahmatullahi Wa Barakatuh,

Ich freue mich sehr, dass du diesen wichtigen Schritt gemacht hast. Möge Allah dich lieben.

Aber das Kopftuch ist kein Modestück sondern soll deine Aurah verdecken. Du erfüllst durch das Tragen des Kopftuch deine Pflicht gegenüber Allah.

Ich würde dir auch raten, dass du dich nicht im Internet präsentierst und die Bestätigung von anderen unwichtigen Leuten suchst.

Das einzige was zählst ist, deine Stellung bei Allah.

Möge Allah dich in der Religion festigen.

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Nein, der Bart ist eine Pflicht für einen muslimischen Mann:

Der Prophet sagte:

„Lass den Bart wachsen und kürze den Schnurrbart.“
(Sahih al-Bukhari, Sahih Muslim – Muttafaqun ’alayh, also höchst authentisch)

Ein anderes Beispiel:

„Unterscheidet euch von den Götzendienern: Lasst eure Bärte wachsen und kürzt eure Schnurrbärte.“
(Sahih Muslim)
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Ja,es ist eine Pflicht und dafür gibt es klare Beweise.

Der Prophet saw. sagte:

„Lass den Bart wachsen und kürze den Schnurrbart.“
(Sahih al-Bukhari, Sahih Muslim – Muttafaqun ’alayh, also höchst authentisch)

Ein anderes Beispiel:

„Unterscheidet euch von den Götzendienern: Lasst eure Bärte wachsen und kürzt eure Schnurrbärte.“
(Sahih Muslim)
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Es wurde explizit durch den Prophet saw. verboten in einem Hadith:

„Verflucht ist derjenige, der mit seiner Frau im After verkehrt.“
(Abu Dawud, Ibn Majah – sahih laut Gelehrten wie Al-Albani)

Weiterhin entspricht der Analverkehr nicht der natürlichen Ordnung und ist nicht dafür geschaffen wurden. Man könnte jetzt natürlich weitere medizinische Gründe nennen aber am Ende des Tages ist es verboten und ist unteranderem eine Prüfung für die Menschen.

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In einem Hadith wird überliefert:

„Möge Allah denen vergeben, die ihre Köpfe rasieren.“
Die Gefährten fragten: „Und die, die kürzen, oh Gesandter Allahs?“
Er antwortete: „Und auch denjenigen, die kürzen.“
(Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim)

Rasieren ist besser (hat mehr Lohn), aber Kürzen ist erlaubt und gültig.

Daher rasieren viele Männer ihre Haare komplett, weil sie den maximalen Lohn möchten.

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Malen sicherlich nicht.

Es gibt beispielsweise diesen Hadith:

„Bringt euren Kindern das Schießen mit dem Bogen, das Reiten und das Schwimmen bei.“

(Überliefert von Al-Bayhaqi, allerdings ist die Authentizität umstritten – trotzdem wird der Inhalt oft zitiert und als gute Empfehlung betrachtet.)

Oder:

„Lernt das Bogenschießen und das Reiten.“
(Sahih Muslim)

Auch das Ringen wird empfohlen.

  • Ringen
  • Schwimmen
  • Reiten
  • Bogenschiessen

Aber grundsätzlich kann man jedem Hobby nachgehen, solange es nicht Islamisch verboten ist.

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Aus islamischer Sicht, gibt es keine Erklärungen dafür. Es ist trotzdem erstaunlich, dass du die genaue Sekundenanzahl kennst mit 0,4 sek.

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Das Kopftuch ist ein Gebot von Allah und ist für jede muslimische Frau eine Pflicht. Es gibt keine Meinungsverschiedenheit ob das Kopftuch eine Pflicht ist oder nicht. Selbst unter den Schiiten und Sunniten gibt es kein unterschied in Bezug auf das Kopftuch. Eine Sache kann nicht klarer sein als das tragen des Kopftuches. 

Ein Idschma (Übereinstimmung) unter den Gelehrten:

Die meisten klassischen islamischen Gelehrten, unabhängig von den verschiedenen Rechtsschulen (Hanafi, Maliki, Shafi’i, Hanbali), sehen das Tragen eines Kopftuchs als religiöse Pflicht für Frauen an. 
Quellen:
1. Hanafi-Schule
• Al-Kasani (d. 1191) in “Bada’i as-Sana’i”
• In diesem Werk erklärt Al-Kasani, dass eine Frau ihren gesamten Körper, außer Gesicht und Hände, bedecken muss. Er bezieht sich dabei auf die klassischen Beweise aus Koran und Sunna.
• Quelle: Bada’i as-Sana’i fi Tartib al-Shara’i, Band 5, S. 121-122.
• Ibn Abidin (d. 1836) in “Radd al-Muhtar”
• Er schreibt, dass es für eine Frau verpflichtend ist, ihren Körper und ihre Haare in der Öffentlichkeit zu bedecken, um ihre Keuschheit zu bewahren.
• Quelle: Radd al-Muhtar ala ad-Durr al-Mukhtar, Band 1, S. 406-408.
2. Maliki-Schule
• Al-Qurtubi (d. 1273) in seinem Koranexegese-Werk “Al-Jami’ li-Ahkam al-Qur’an”
• Al-Qurtubi kommentiert die Koranverse 24:31und 33:59 und legt dar, dass Frauen ihre Haare und ihren Körper bedecken sollen. Er bezeichnet den Hijab als Verpflichtung für jede muslimische Frau.
• Quelle: Tafsir al-Qurtubi, Band 12, S. 229.
• Ibn Rushd (Averroes, d. 1198) in “Bidayat al-Mujtahid”
• Er diskutiert die Meinungen der Gelehrten und kommt zu dem Schluss, dass der Hijab aus den Koranversen und Hadithen klar als Pflicht abgeleitet wird.
• Quelle: Bidayat al-Mujtahid wa Nihayat al-Muqtasid, Band 1, S. 98-100.
3. Shafi’i-Schule
• Imam an-Nawawi (d. 1277) in “Al-Majmu’”
• Er erklärt, dass es obligatorisch ist, dass Frauen ihre Haare, den Hals und den Körper in der Öffentlichkeit bedecken, und nennt dies einen Konsens (Ijma’) der Gelehrten.
• Quelle: Al-Majmu’ Sharh al-Muhadhdhab, Band 3, S. 167.
• Al-Ghazali (d. 1111) in “Ihya Ulum ad-Din”
• Al-Ghazali betont die Bedeutung der Bescheidenheit für Frauen und beschreibt den Hijab als Ausdruck dieser Pflicht.
• Quelle: Ihya Ulum ad-Din, Band 2, S. 53-55.
4. Hanbali-Schule
• Ibn Qudama (d. 1223) in “Al-Mughni”
• Ibn Qudama legt fest, dass das Bedecken von Körper und Haaren eine religiöse Pflicht ist, die auf den Koranversen und der Praxis der Gefährtinnen des Propheten basiert.
• Quelle: Al-Mughni, Band 7, S. 460.
• Ibn Taymiyyah (d. 1328) in “Majmu’ al-Fatawa”
• Er argumentiert, dass der Hijab eine klare Pflicht für muslimische Frauen sei und nennt dies eine Übereinstimmung der Gelehrten.
• Quelle: Majmu’ al-Fatawa, Band 22, S. 110-112
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“Und (gedenke dessen) wenn Allah sagt: ‘O Jesus, Sohn der Maria, hast du zu den Menschen gesagt: Nehmt mich und meine Mutter zu Göttern neben Allah?’ Er sagte: ‘Preis sei Dir! Es steht mir nicht zu, etwas zu sagen, wozu ich kein Recht habe. Hätte ich es gesagt, hättest Du es sicher gewusst. Du weißt, was in mir ist, aber ich weiß nicht, was in Dir ist. Du bist ja der Allwissende über das Verborgene.’”
(Koran 5:116)

Hier widerspricht Jesus der Vorstellung, er sei Gott oder solle angebetet werden. Er sagt nicht direkt „ich bin nicht Gott“, aber er leugnet ganz klar, dass er je gesagt habe, er solle angebetet werden.

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