Kann ich mit einer schon gedrosselten Maschiene fahren?

6 Antworten

Hallo Jan,

ich weiß zwar nicht warum, aber das wird immer wieder durcheinandergeworfen.

Es ist einzig und alleine maßgeblich, wann die Fahrerlaubnis erworben wurde. War es nach dem 27. Dezember 2016 darf man ein Motorrad mit mehr als 70 kW / 96 auch gedrosselt nicht mehr fahren.

Wann das Motorrad gedrosselt oder wann es gekauft wurde, ist total egal und dafür absolut unerheblich.

Kaufen darfst du es - aber du darfst es nicht fahren. Machst du das dennoch, ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Viele Grüße

Michael


Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. 

Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. 

Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen. 

Jeder, der die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27.12.2016 erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz). 

Dieser gilt jedoch nur im Inland.

Wichtiger Hinweis für das Ausland

Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. 

Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.

§76 Abs 6a FeV:


Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016 erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung
von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist.


Andere Möglichkeiten gibts nicht.

Wenn du nach dem 27.12.2016 den A2 gemacht hast, dann darfst du nur noch Motorräder fahren, die auf 35 kW gedrosselt sind und offen nicht mehr als 70 kW hatten. Punkt. Dafür ist es völlig egal ob das Motorrad bereits gedrosselt ist oder nicht. Wenn es offen mehr als 70 kW hat, darfst du es in keinem Fall mehr mit dem A2 fahren, sofern du ihn nicht vor dem 27.12.2016 gemacht hast. 

Kaufen kannst Du es immer und auch eine neue Maschine mit mehr als 70kw kann und darf man auch auf 35 kW drosseln.

Entscheidend, ist, wann Du die Klasse A2 erworben hast.

Wenn Du Deine Klasse A2 ab dem 19.03.2013 erworben hast, darfst Du nur Kradträder führen deren tatsächliche Leistung 35 kW beträgt und deren ursprüngliche Leistung nicht mehr als 70kw beträgt.

Es hängt also vom Datum des erwerbs Deiner Fahrerlaubnis ab, nicht vom Fahrzeug.

TransalpTom  26.03.2017, 14:55

Nachtrag: Ist Deine Fahrerlaubnis zwischen dem 19.01.2013 und den 27.12.2016 erworben, darfst Du diese Motorräder, die ungedrosselt über 70 kW habennur innerhalb Deutschlands fahren.

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