Kann ich mit 18 ausziehen(wegen familiären Problemen)?wenn ja welche unterstützung bekomm ich vom staat?

9 Antworten

Wenn du in der 12.ten bist, tippe ich mal auf Gymnasium. Dort wird es sicherlich einen Vertrauenslehrer geben. Ich weiss, dass das lahm klingt, aber das hat folgenden Hintergrund: niemand geht zum Vertrauenslehrer und das frustriert diese Menschen. Gehst du zu einem, wird er Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um dir zu helfen. Die normalen Ämter erteilen gerne mal eine schnelle Abfuhr. Daher wird ein Rückhalt die beste Strategie sein.

Die Eltern koennen Dich nicht einfach rausschmeissen, selbst wenn sie meinten, genuegend Gruende zu haben. Sie muessten die zustaendige Behoerde miteinschalten, die dann einen Weg aufzeigen wuerde. Die eine Seite.
Du kannst freiwillig ausziehen. Die Eltern bleiben unterstuetzungspflichtig. Deine Einstellung mit Job ist hervorragend, soll ja die Eltern entlasten.
Alles andere was geschrieben betr. Rat und Unterstuetzung ist richtig und wichtig. Wuensche Dir viel Glueck.

Bei familiären Schwierigkeiten, wie von dir angedeutet, findet sich hundertpro ein Weg, ganz sicher. Devise lautet: soviel Informationen bei so vielen Stellen wie nur irgend möglich. Vertrauenslehrer als erste Anlaufstelle ist schon einmal ein guter Tip. Außerdem: eine Familien-Beratungsstelle der Caritas oder der Diakonie bzw. der Stadt. Eventuell gibt es in deiner Gegend auch eine freie Beratungsstelle speziell für Mädchen und Frauen. Die helfen ebenfalls weiter und wissen, wie ein Auszug mit welchen finanziellen Unterstützungen zu bewerkstelligen ist. Es gibt auch oft betreutes Jugendwohnen, wie in einer WG.

So einfach können sich deine Eltern nicht aus ihrer Unterhaltsverpflichtung für dich ziehen. Im Zweifel wird das Jugendamt einschreiten.

Generell lässt es sich natürlich nicht so beurteilen, wer Schuld hat. Eins ist aber klar: Deine Eltern haben, bis Du Deine erste Ausbildung hast oder 25 Jahre alt bist, vor dem Staat eine Fürsorgepflicht. Verschiedene Ämter (das kommt wieder auf die finanzielle, witschaftliche Situation an, welches Amt zuständig ist) werden auf jeden Fall prüfen, ob ein schwerwiegender sozialer Grund vorliegt, welcher auch belegt werden muss. Unter Umständen kommt der Staat für eine Wohnung auf, wenn Deine Eltern z B von Alg II leben und Dir es nicht zuzumuten ist, dort weiter zu leben. Ein Problem, was von der Ferne schwer zu beaurteilen ist. Leider.

Also unterstüzung weis ich net genau

aber ich bin mit 17 in meine eigene wohnung gezogen. werde allerdings von meinem vater unsterzütz und vedrine in ner ausbildung noch eingenes geld.

thja sonst glaub ich gibt es noch was wie wohngeld oder so was gibt es glaube ich bei der stadt oder so? gibt es aber nur bei der ersten ausbildung