Kann ich meinen Neffen als Alleinerben einsetzen?

6 Antworten

DEine gesetzlichen (und pflichtteilsberechtigten) Erben sind Deine Eltern. Nach deren Tod, Deine Schwester.

Gehen wir man davon aus, das Deine Schwestr nciht von den eigenen Kindern einen Pflichtteil verlangen würde. Ebenso nciht Deine Eltern (wenn sie bei Deinem Tod noch leben) gegenüber den Enkeln.

Also kannst Du den/die eventuellen Neffen/Nichten zu Erben einsetzen.

Um ggf. Streit, oder unklarheiten zu vermeiden, würde ich wie folgt formulieren:

"Im Falle meines Todes bestimme ich die leiblichen Kinder meiner Schwester ......... zu gleichen Teilen zu meinen Erben."

Bleibt es bei einem ist es klar, kommt ein Kind (oder mehrere) dazu, so ist es auch klar.

Du kannst es auch ohne Probleme deiner Schwester vererben, die so oder so einen Teil deines Erbes antreten wird. Es sei denn Du hast mehr soll als haben oder deine Wunschbestattung kostet mehr als das Erbe wert ist. Sollte die auch sterben, sind automatisch deren Kinder erbberechtigt. Genau genommen brauchst Du ohne weitere Verwandschaft überhaupt nichts festlegen.

Das kannst Du schon machen, allerdings sind Deine rangmäßigen Erben Deine Eltern.

Ja könnten sie, da es ihr erbe ist. Aber ich würde über folgen oder unabsichtliche kränkungen nachdeken

Regina3 
Fragesteller
 10.03.2016, 18:36

Hm ... Kränkungen wären blöd und sicher nicht die Absicht. Meine Einschätzung aber ist, dass alle Beteiligten den Kleinen mindestens so lieben wie ich und darum wohl nicht eingeschnappt wären. Neulich kam mal der Satz, der Kleine sei das Wertvollste, was wir alle haben - als Antwort überall Kopfnicken und Zustimmen ...

Selbstverständlich können Sie ein eigenhändig geschriebenes und mit Ort und Datum unterschriebenes Testament errichten, in dem Sie Ihren Neffen zum Alleinerben einsetzen.  Es genügt dazu der folgende Wortlaut:

"Mein Testament (bzw. Mein letzter Wille)

Ich, ....., setze für den Fall meines Todes meinen Neffen ........, geb. am....Anschrift ............ zu meinem unbeschränkten Alleinerben ein.                    

Ort und Datum............  Unterschrift ......................."

Theoretisch hätten Ihre Eltern allerdings im Falle Ihres Todes zu Lebzeiten Ihrer Eltern oder eines Elternteils einen Pflichtteilsanspruch, der sich wertmäßig auf 1/2  Ihres Nachlasses beziffern würde (das rührt daher, dass Ihre Eltern bei Fehlen von Abkömmlingen Ihre gesetzlichen Alleinerben sein würden, die Sie aber durch Ihr Testament zulässigerweise ausschließen). Ich denke aber, dass Ihre Eltern in Anbetracht der Erbeinsetzung des Enkels den Pflichtteil (zu Lasten dieses Enkels) nicht verlangen würden. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, müssten Sie Ihre Eltern zu einem (vor einem Notar zu erklärenden Pflichtteilsverzicht veranlassen). Aber wahrscheinlich wird das nicht nötig sein.

Das Testament können Sie zuhause aufbewahren, aber so, dass es nach Ihrem Tod auch vorgefunden und dem Nachlassgericht abgeliefert wird. Vielleicht geben Sie es Ihrer Schwester, der Mutter des Erben, in Verwahrung, weil diese ein natürliches Interesse daran haben würde, dass die Erbfolge des Neffen im Falle Ihres Todes auch nachgewiesen wird und das Nachlass-gericht den Erbschein für den Neffen erteilt. Das wäre der normale Gang der Dinge.                    

Regina3 
Fragesteller
 10.03.2016, 18:29

Danke für die ausführliche Antwort! Oma und Opa sind noch mehr in den Kleinen vernarrt, als ich ... sollte kein Problem sein ...

sergius  10.03.2016, 18:31
@Regina3

wie schön für Sie !