Kann ich meinen Neffen als Alleinerben einsetzen?
Bin um die 40, ohne Partner und ohne eigene Kinder. Zweites wird wohl (leider) auch so bleiben. Meine einzige Schwester (verheiratet) ist seit einigen Monaten Mutter. Ansonsten gehören noch unsere Eltern zur näheren Verwandschaft. Nun würde gerne meinen Neffen als Alleinerben einsetzen, da ich ohnehin nicht soooo viel zu vererben habe. Kommt jetzt vielleicht komisch mit 40, aber schon wenn ich nachher vom Job heimfahre, könnte ich ja theoretisch bei einem Unfall drauf gehen ... Er könnte sich dann, wenn er volljährig ist, den Führerschein finanzieren oder hätte einen größeren Zuschuss für's Studium oder eine bescheidene Weltreise nach dem Abi ... Wenn ich - was wahrscheinlich ist - bis dahin noch lebe, hoffe ich, ihn bei solchen Wünschen direkt unterstützen zu können ... Aber falls nicht, denke ich, ist er derjenige, der eine solche Erbschaft am meisten gebrauchen könnte. Kann ich ihn als Alleinerben einsetzen? Beziehungsweise ihn, falls er das einzige Kind meiner Schwester bleibt. Falls nicht, alle Kinder zu gleichen Anteilen?
6 Antworten
DEine gesetzlichen (und pflichtteilsberechtigten) Erben sind Deine Eltern. Nach deren Tod, Deine Schwester.
Gehen wir man davon aus, das Deine Schwestr nciht von den eigenen Kindern einen Pflichtteil verlangen würde. Ebenso nciht Deine Eltern (wenn sie bei Deinem Tod noch leben) gegenüber den Enkeln.
Also kannst Du den/die eventuellen Neffen/Nichten zu Erben einsetzen.
Um ggf. Streit, oder unklarheiten zu vermeiden, würde ich wie folgt formulieren:
"Im Falle meines Todes bestimme ich die leiblichen Kinder meiner Schwester ......... zu gleichen Teilen zu meinen Erben."
Bleibt es bei einem ist es klar, kommt ein Kind (oder mehrere) dazu, so ist es auch klar.
Du kannst es auch ohne Probleme deiner Schwester vererben, die so oder so einen Teil deines Erbes antreten wird. Es sei denn Du hast mehr soll als haben oder deine Wunschbestattung kostet mehr als das Erbe wert ist. Sollte die auch sterben, sind automatisch deren Kinder erbberechtigt. Genau genommen brauchst Du ohne weitere Verwandschaft überhaupt nichts festlegen.
Das kannst Du schon machen, allerdings sind Deine rangmäßigen Erben Deine Eltern.
Ja könnten sie, da es ihr erbe ist. Aber ich würde über folgen oder unabsichtliche kränkungen nachdeken
Hm ... Kränkungen wären blöd und sicher nicht die Absicht. Meine Einschätzung aber ist, dass alle Beteiligten den Kleinen mindestens so lieben wie ich und darum wohl nicht eingeschnappt wären. Neulich kam mal der Satz, der Kleine sei das Wertvollste, was wir alle haben - als Antwort überall Kopfnicken und Zustimmen ...
Selbstverständlich können Sie ein eigenhändig geschriebenes und mit Ort und Datum unterschriebenes Testament errichten, in dem Sie Ihren Neffen zum Alleinerben einsetzen. Es genügt dazu der folgende Wortlaut:
"Mein Testament (bzw. Mein letzter Wille)
Ich, ....., setze für den Fall meines Todes meinen Neffen ........, geb. am....Anschrift ............ zu meinem unbeschränkten Alleinerben ein.
Ort und Datum............ Unterschrift ......................."
Theoretisch hätten Ihre Eltern allerdings im Falle Ihres Todes zu Lebzeiten Ihrer Eltern oder eines Elternteils einen Pflichtteilsanspruch, der sich wertmäßig auf 1/2 Ihres Nachlasses beziffern würde (das rührt daher, dass Ihre Eltern bei Fehlen von Abkömmlingen Ihre gesetzlichen Alleinerben sein würden, die Sie aber durch Ihr Testament zulässigerweise ausschließen). Ich denke aber, dass Ihre Eltern in Anbetracht der Erbeinsetzung des Enkels den Pflichtteil (zu Lasten dieses Enkels) nicht verlangen würden. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, müssten Sie Ihre Eltern zu einem (vor einem Notar zu erklärenden Pflichtteilsverzicht veranlassen). Aber wahrscheinlich wird das nicht nötig sein.
Das Testament können Sie zuhause aufbewahren, aber so, dass es nach Ihrem Tod auch vorgefunden und dem Nachlassgericht abgeliefert wird. Vielleicht geben Sie es Ihrer Schwester, der Mutter des Erben, in Verwahrung, weil diese ein natürliches Interesse daran haben würde, dass die Erbfolge des Neffen im Falle Ihres Todes auch nachgewiesen wird und das Nachlass-gericht den Erbschein für den Neffen erteilt. Das wäre der normale Gang der Dinge.
wie schön für Sie !
Danke für die ausführliche Antwort! Oma und Opa sind noch mehr in den Kleinen vernarrt, als ich ... sollte kein Problem sein ...