Kann ich meinen Bruder (13 J.) bei mir aufnehmen, (Sorgerecht ist bei mir, auch wenn meine Vermieterin dem nicht zustimmt, brauche aber ihre Unterschrift?
Ich brauche für die Anmeldung bei der Stadt eine Bestätigung des Vermieters über die Wohnung sonst kann ich ihn nicht ordnungsgemäß anmelden. das Problem besteht nur darin das unsere Vermieterin ( bzw. die Tochter, da sie der Vormund ist) und wir uns nicht so sonderlich mögen. Und sie gründe sucht um uns los zu werden. könnte sie jetzt da sie mir etwas unterschreiben muss mir daraus einen strick ziehen?
5 Antworten
Papiere von Behörden müssen Vermieter wahrheitsgemäß ausfüllen. Ob es ihnen gefällt oder nicht.
Verweigert sie die Unterschrift kostet es sie ein ordentliches Bußgeld. Es könntest also eher Du ihr einen Strick drehen wenn sie sich weigert. 😜
Und solange es keinen rechtlichen Grund gibt wird sie euch nicht so einfach los. Jemanden nicht zu mögen ist kein rechtlicher Grund.
Egal, welche Gründe sie sucht: wenn die an den Haaren herbeigezogen sind könnt ihr dagegen klagen.
warehouse14
Kleine Korrektur, Wohnungsgeber müssen müssen, nicht nur die Vermieter.
Den Nachzug von nahen Familienangehörigen kann ein Vermieter nur verweigern, wenn die Wohnung damit hoffnungslos überbelegt wäre (z.B. 4 Personen in einem Zimmer).
Dann sagst du der Stadt das die Vermietung sich weigert das auszustellen und dann kümmern die sich schon darum.
Warum? Der Vermieter der FS braucht doch hier gar nichts auszustellen. Die FS ist doch die Mieterin, somit auch rechtmaessige Besitzerin der Wohnung und auch Wohnungsgeberin. Also muss sie die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen und nicht ihr Vermieter.
Aber Wohnungsgeber (Vermieter streiche ich) bist doch Du, und somit stellst Du auch die Wohungsgeberbescheinigung aus.
Warum muss dafür eine neuer Mietvertrag her für alle?
Sie wird im Mietvertrag stehen als Mieterin, und nimm in dieser Funktion ihren Bruder auf. Damit ist sie Wohnungsgeberin, von Miete kassieren lese ich nichts.
Ohne Zustimmung des Vermieters kann man nicht so einfach jemanden bei sich aufnehmen. Die Nebenkosten müssen dann auch entsprechend angepasst werden... Egal, ob der neue Mitbewohner irgendwas zahlt.
Doch doch, wir Vermieter sind schon wichtig, aber so wichtig nun auch wieder nicht.
Und Nebenkosten anpassen geht schon gar nicht.
Schaue in die anderen Antworten hier, nahe Familienmitglieder dürfen, ist auch in meinem Bestand schon lange Alltag, wenn es mal Nachwuchs gibt oder jemand heiratet (gibt es wirklich noch).
Und Nebenkosten anpassen geht schon gar nicht.
Doch, das geht schon. Mit der Wohnungsgeberbescheinigung fuer die Anmeldung des Bruders der FS hat der Vermieter aber tatsaechlich nichts zu tun.
Vorauszahlungen dürfen angepasst werden nach einer Abrechnung, einer korrekten.
Nebenkosten, die Bescheide und Rechnungen gehen ein, egal, wie viele Personen im Haus wohnen.
Alles gut, nach einer Abrechnung, habe ich schon geschrieben, nicht zwischendurch und einfach nur so.
Nein, du brauchst keine Bestaetigung des Vermieters. Fuer die Anmeldung deines Bruders ist lediglich eine Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich. Wenn du Mieterin der Wohnung bist, bist du auch die Wohnungsgeberin und somit musst dann auch du die Bescheinigung ausstellen und nicht dein Vermieter.
Wieso sollte sie Vermieterin sein?