Kann ich meinen Bruder (13 J.) bei mir aufnehmen, (Sorgerecht ist bei mir, auch wenn meine Vermieterin dem nicht zustimmt, brauche aber ihre Unterschrift?

5 Antworten

Papiere von Behörden müssen Vermieter wahrheitsgemäß ausfüllen. Ob es ihnen gefällt oder nicht.

Verweigert sie die Unterschrift kostet es sie ein ordentliches Bußgeld. Es könntest also eher Du ihr einen Strick drehen wenn sie sich weigert. 😜

Und solange es keinen rechtlichen Grund gibt wird sie euch nicht so einfach los. Jemanden nicht zu mögen ist kein rechtlicher Grund.

Egal, welche Gründe sie sucht: wenn die an den Haaren herbeigezogen sind könnt ihr dagegen klagen.

warehouse14

schleudermaxe  11.05.2022, 15:03

Kleine Korrektur, Wohnungsgeber müssen müssen, nicht nur die Vermieter.

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Von Experte Stefan1248 bestätigt

Den Nachzug von nahen Familienangehörigen kann ein Vermieter nur verweigern, wenn die Wohnung damit hoffnungslos überbelegt wäre (z.B. 4 Personen in einem Zimmer).

Dann sagst du der Stadt das die Vermietung sich weigert das auszustellen und dann kümmern die sich schon darum.

DerCaveman  11.05.2022, 15:12

Warum? Der Vermieter der FS braucht doch hier gar nichts auszustellen. Die FS ist doch die Mieterin, somit auch rechtmaessige Besitzerin der Wohnung und auch Wohnungsgeberin. Also muss sie die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen und nicht ihr Vermieter.

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Aber Wohnungsgeber (Vermieter streiche ich) bist doch Du, und somit stellst Du auch die Wohungsgeberbescheinigung aus.

Warum muss dafür eine neuer Mietvertrag her für alle?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Mugua  11.05.2022, 14:47

Wieso sollte sie Vermieterin sein?

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schleudermaxe  11.05.2022, 14:50
@Mugua

Sie wird im Mietvertrag stehen als Mieterin, und nimm in dieser Funktion ihren Bruder auf. Damit ist sie Wohnungsgeberin, von Miete kassieren lese ich nichts.

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warehouse14, UserMod Light  11.05.2022, 14:52
@schleudermaxe

Ohne Zustimmung des Vermieters kann man nicht so einfach jemanden bei sich aufnehmen. Die Nebenkosten müssen dann auch entsprechend angepasst werden... Egal, ob der neue Mitbewohner irgendwas zahlt.

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schleudermaxe  11.05.2022, 14:59
@warehouse14, UserMod Light

Doch doch, wir Vermieter sind schon wichtig, aber so wichtig nun auch wieder nicht.

Und Nebenkosten anpassen geht schon gar nicht.

Schaue in die anderen Antworten hier, nahe Familienmitglieder dürfen, ist auch in meinem Bestand schon lange Alltag, wenn es mal Nachwuchs gibt oder jemand heiratet (gibt es wirklich noch).

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DerCaveman  11.05.2022, 15:15
@schleudermaxe
Und Nebenkosten anpassen geht schon gar nicht.

Doch, das geht schon. Mit der Wohnungsgeberbescheinigung fuer die Anmeldung des Bruders der FS hat der Vermieter aber tatsaechlich nichts zu tun.

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schleudermaxe  11.05.2022, 15:28
@DerCaveman

Vorauszahlungen dürfen angepasst werden nach einer Abrechnung, einer korrekten.

Nebenkosten, die Bescheide und Rechnungen gehen ein, egal, wie viele Personen im Haus wohnen.

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schleudermaxe  11.05.2022, 16:39
@DerCaveman

Alles gut, nach einer Abrechnung, habe ich schon geschrieben, nicht zwischendurch und einfach nur so.

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Nein, du brauchst keine Bestaetigung des Vermieters. Fuer die Anmeldung deines Bruders ist lediglich eine Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich. Wenn du Mieterin der Wohnung bist, bist du auch die Wohnungsgeberin und somit musst dann auch du die Bescheinigung ausstellen und nicht dein Vermieter.