Kann ich mei führerschein in griechenland machen? ,

6 Antworten

Du kannst Deinen Führerschein im Ausland nur dann rechtsgültig erwerben, wenn Dein Lebensmittelpunkt dort liegt. D.h., Du musst Dich mehr als 1/2 Jahr dort angenmeldet aufgehalten haben innerhalb des letzten Jahres. Ähnliches gibt's sogar innerhalb Deutschlands - wenn Du in Nürnberg gemeldet bist, dann kannst Du nicht in einer Kleinstadt den Führerschein machen. Im Zweifelsfall frag' die Führerscheinstelle Deines Wohnsitzes, ob sie zustimmen, wenn Du außerhalb Deines Wohnsitzes den Führerschein machen willst.

Innerhalb Deutschlands kann man seinen Führerschein machen wo man will. Siehe "Ferienfahrschulen" wo man in 14 Tagen alles durchzieht.

0

Auszug aus:

http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/auslaendische-fuehrerscheine/geltung-eu-fuehrerschein/default.aspx?ComponentId=35142&SourcePageId=48368

Darf ich mit einem Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat in Deutschland fahren?

Was ist dabei zu beachten?

Gültige Führerscheine aus EU bzw. EWR-Statten berechtigen in Deutschland zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Diese Führerscheine müssen nicht ein deutsches Führerscheindokument umgeschrieben werden. Eine Umschreibung ist jedoch auf freiwilliger Basis möglich. Wir haben die in diesem Zusamenhang häufig gestellten Fragen beantwortet.

In welchem Umfang gilt ein solcher Führerschein in Deutschland? Der Umfang der Fahrberechtigung in Deutschland entspricht der des ausländischen Führerscheins. Enthält die ausländische Fahrerlaubnis Beschränkungen oder Auflagen, so gilt dies auch für die Fahrberechtigung in Deutschland. Ein Überschreiten der ausländischen Fahrberechtigung stellt nach deutschem Recht ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG dar.

Für Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 gilt zudem folgende Einschränkung: Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf in Deutschland nur Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h fahren.

Achtung: Ab dem 1.7.2011 dürfen Inhaber von Führerscheinen, die das in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben, in Deutschland kein Kraftfahrzeug mehr führen.

Etwas anderes gilt, wenn in Deutschland der ordentliche Wohnsitz begründet wird. In diesem Fall darf auch ein minderjähriger Inhaber eines EU- oder EWR-Führerscheins in Deutschland gefahren.

Ein im Ausland erworbene Fahrerlaubnis kann nicht umgeschrieben werden, wenn die Fahrerlaubnis während eines Aufenthalts im Ausland erworben wurde, der kürzer als 185 Tage war oder wenn der Auslandsaufenthalt nur auf dem Papier bestand, d.h. der ständige Aufenthalt tatsächlich weiterhin Deutschland war. Also nein.

Da streiten sich die Geister.

Wenn Du hier kein Fahrverbot hast, dann JA.